Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abgelehnte Anerkennung der Vorsorgeaufwendungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abgelehnte Anerkennung der Vorsorgeaufwendungen

    Hallo Zusammen,

    bei mir wurden die angesetzten sonstigen Vorsorgeaufwendungen (HP etc.) in Höhe von 1.011 EUR im Jahr 2021 nicht anerkannt. Das Finanzamt hat das mit der Begründung abgelehnt, dass der gesetzliche Höchstbetrag bereits durch Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und gesetzliche Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde. Anbei ein Ausdruck der Berechnung der abgegebenen Steuererklärung. Bin irritiert, da das Programm diese Ausgaben wahrscheinlich nicht unbedacht berücksichtigt hat. Laut Google beträgt der Höchstbetrag in 2021 rund 25.787 EUR. Kann mir da jemand weiterhelfen?

    image.png

    #2
    Der Höchstbetrag für weitere Vorsorgeaufwendungen liegt bei Arbeitnehmern bei Anwendung der Grundtabelle bei 1.900,00 €.

    Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen mit 2.859,00 deutlich darüber, also ist der Höchstbetrag vollständig

    ausgeschöpft. Was du da im Internet recherchiert hast, betrifft Aufwendungen für die Altersvorsorge.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      bin irritiert, weil Elster diese berücksichtigt hat. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      LG

      Kommentar


        #4
        Es wäre interessant, den entsprechenden Teil der Berechnung von Mein Elster zu sehen.

        ​​​​​​Der übliche Fehler, bei der Frage nach steuerfreien Zuschüssen o.ä. zur KV Nein anzugeben, reicht hier zur Erklärung eigentlich nicht aus.

        Kommentar

        Lädt...
        X