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Elster Anlage KAP

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    Elster Anlage KAP

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur Anlage KAP, da ich diese zum ersten Mal ausfülle. Ich habe hier 2 Fragen zu.

    Folgende Situation:
    ich hatte bei meiner Bank den Sparer-Pauschbetrag von 801€ angefordert. Von diesen habe ich 400€ ausgenutzt.
    Nun habe ich einen weiteren inländischen Broker der mir für Aktiengewinne die Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen hat. Das war nicht viel und ich wollte nun über die Anlage KAP diesen Betrag zurückerhalten.
    Ich habe nun in Zeile 7 (Kapitalerträge) und 8 (Gewinne aus Aktienveräußerungen) den Ertrag eingetragen und in Zeile 37 (Kapitalertragsteuer) und 38 (Solidaritätszuschlag)die gezahlte Steuer und Soli. In Zeile 16 (In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt)habe ich 0 € eingetragen, da dies sich ja nur auf die Angaben in dieser Anlage bezieht, wenn ich das richtig verstanden habe. In Zeile 17 (In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt) kommt nun der Betrag von 400€ rein, der vom Sparer-Pauschbetrag auf Kapitalerträge genutzt wurde und NICHT in der Anlage KAP eingetragen wurde.
    Wenn ich nun die Anlage prüfe, dann kommt allerdings keine Änderung bei der Rückerstattung heraus. Ich hätte erwartet, dass die bereits abgeführte Kapitalertragssteuer nun mit in die Steuerrückerstattung eingerechnet wird? Habe ich hier irgendwo etwas Falsches eingetragen?

    Dazu habe ich für die zweite Frage einen ausländischen Broker.
    Bei diesem habe ich bei Devisen und Aktienhandel nur einen negativen Betrag für das Jahr 2021 stehen. Ich verstehe nun nicht ganz, wie dieser eingetragen wird. In Zeile 22 (In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften) wird ja der Verlust ohne Aktien und in Zeile 23 (In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien) der Verlust durch Aktien eingetragen. Hier bin ich jetzt verwirrt, was in Zeile 19 (Ausländische Kapitalerträge) stehen soll. Da ich keine gewinne gemacht habe, trage ich hier vermutlich einfach 0 € ein?

    #2
    Auch negative Einkünfte musst Du dann natürlich angeben.

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      #3
      Was hast Du auf Seite 1 der Anlage KAP angekreuzt?

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Was hast Du auf Seite 1 der Anlage KAP angekreuzt?
        Ich habe hier unter Zeile 5 ein Kreuz gesetzt (Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge).

        Sollte ich also für die negativen Einkünfte in Zeile 19 nun beide Verluste aufsummieren und eintragen?
        Z.B.:
        -10 bei Devisen handel
        -20 bei Aktienverkäufen
        Zeile 19: 30
        Zeile 22: 10
        Zeile 23: 20

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          #5
          Dann muss aber in Zeile 19 ein Minuszeichen vor die 30.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ok Danke. Frage 2 hat sich somit geklärt.

            Für Hilfe bei Frage 1 wäre ich dankbar . Ich sehe immer noch keine Veränderung bei der Erstattung für die gezahlte Kapitalsteuer, obwohl diese durch einen übrig geblieben Sparer-Pauschbetrag zurückerstattet werden sollte.

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              #7
              Ein Bump in der Hoffnung für einen Tipp zu frage 1

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