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Sind Studiengebühren in einem anderen Land von der Steuer absetzbar?

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    Sind Studiengebühren in einem anderen Land von der Steuer absetzbar?

    Hallo zusammen, entschuldigt zunächst mein schlechtes Deutsch. Ich bin ein abhängig Beschäftigter hier in Deutschland. Meine Frau lebt mit mir zusammen und ist auch hier wohnhaft, sie war im Jahr 2021 Studentin, allerdings in Italien. Ich habe nur im Jahr 2021 Einkommen erzielt.

    Wir machen die Steuererklärung zusammen mit den Steuerklassen 5 und 3. Ich möchte fragen, ob es möglich ist, die Studiengebühren, die meine Frau für die italienische Universität bezahlt hat, abzusetzen.

    Sie hat einige Studienmaterialien gekauft, wie z. B. einen Schreibtisch, sie musste eine italienische Krankenversicherung abschließen, die etwa 150 Euro gekostet hat, sind diese Kosten auch absetzbar?

    Ich frage, weil ich mir nicht sicher bin, ob die Tatsache, dass sie in Italien studiert hat, sie daran hindern würde, die Kosten abzusetzen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe.

    #2
    Egal ob man die Steuererklärung elektronisch macht oder auf Papier, Studienkosten sind grundsätzlich absetzbar.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Egal ob man die Steuererklärung elektronisch macht oder auf Papier, Studienkosten sind grundsätzlich absetzbar.
      Vielen Dank für Ihre Antwort, dann würde ich gerne wissen, wo genau ich den Betrag einfügen soll, der den Studienkosten entspricht. Und was ist mit der zusätzlichen Krankenversicherung, die sie in Italien abschließen musste? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe.

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        #4
        Das ist zwar jetzt Steuerrecht und keine eigentliches Forenthema aber die Aussage des Rüsseltiers muss etwas relativiert werden.
        Studienkosten sind grundsätzlich absetzbar, die Frage ist allerdings ob als Sonderausgaben oder als Werbungskosten.
        Im Falle von Sonderausgaben wirken sich diese bei der studierenden Person nämlich i.d.R. steuerlich nicht aus mangels anderer Einkünfte in steuerlich relevanter Höhe.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Es sei denn, wie im vorliegenden Fall, dass der EM Einkünfte hat.

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            #6
            Entschuldigen Sie, dass ich so viele Fragen stelle, aber ich möchte gerne wissen, ob die Kosten für die Reise (Flüge, Züge und Unterkunft) von Deutschland nach Italien auch als Werbungskosten absetzbar sind, auch wenn die Rechnungen auf meinen Namen lauten. Herzlichen Dank!

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              #7
              Es handelt sich hier um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Es geht hier nicht um Steuerberatung.

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                #8
                Zitat von Saddam Beitrag anzeigen
                Entschuldigen Sie, dass ich so viele Fragen stelle, aber ich möchte gerne wissen, ob die Kosten für die Reise (Flüge, Züge und Unterkunft) von Deutschland nach Italien auch als Werbungskosten absetzbar sind, auch wenn die Rechnungen auf meinen Namen lauten. Herzlichen Dank!
                Ich denke, die beste Option ist, sich direkt an einen Steuerbeamten zu wenden.
                Ich bin der Meinung, dass Transportkosten nicht abzugsfähig sind. Ich kann mich irren

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