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Kleingewerbe als Nebenjob

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    #16
    Mach bitte keine Hacken auf Deinem Computer, da könnte der Bildschirm zu Bruch gehen!

    Wenn Du schon weißt, dass Du keine Umsatzsteuer ausweisen möchtest, warum fragst Du dann, was Du dort anhaken musst?

    Du musst a l l e Fragen im Fragebogen beantworten, die für Dich zutreffen. Hast Du z. B. keinen Steuerberater, weil Deine Kenntnisse auch ohne schon ausreichend sind, dann kannst Du z. B. die Seite 4 freilassen.

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      #17
      Hallo Zusammen nochmal,

      der Fragebogen ist ausgefüllt seit Anfang meiner Anmeldung, aber er ist noch nicht fertig und ich möchte kein irgendwelche Fehler hier machen, denn es kostet mir später zu viel Geld und natürlich keine braucht das. Also ich fühle mich verloren in diese Teile des Fragebogens auszufüllen:

      1) was ist der Unterschied zwischen "Summe der Umsätze (geschätzt) Hilfe zum Begriff anzeigen" Zeile (130 und 130) in 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer und "Gewerbebetrieb" Zeile 108 in 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) ?


      2) unter 15 - Angaben zur Gewinnermittlung ist das hier noch ein Muss auszufüllen, wenn ich erst mal als Kleinunternehmen nebenbei anfangen möchte mit Umsatz nicht mehr als 22.000 Euro? falls es erforderlich diesem Teil ist für alle Leute auszufüllen egal wie viel Umsatz man macht, dann muss ich welche Zeile ausfüllen hier?

      3) soll ich beide Häkchen unter Kleinunternehmer-Regelung auswählen in 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer?

      4) ist das richtig was hab ich verstanden, dass man Umsatzsteuerfrei hat, wenn die Umsatz laufende Jahr von 22.000 Euro und dem Vorjahr von 50.000 Euro ist? und was mit dem dritte Jahr usw. ?

      Hinweis: mein Kleingewerbe ist nebenbei

      LG
      Zuletzt geändert von ghassan; 15.10.2022, 16:20.

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        #18
        1) Der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn: Umsatz ist die Summe der Einnahmen, Gewinn ist Einnahmen minus Ausgaben ... vereinfacht gesagt.

        2) Du wirst wahrscheinlich eine Einnahmenüberschussrechnung machen. Ich nehme an dass Keine Angabe hier von der Software nicht akzeptiert wird.

        3) Warum willst Du Es wird die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen und Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet gleichzeitig ankreuzen? Das wird sicher nicht funktionieren!

        4) Wenn der Umsatz im Vorjahr über 22.000 Euro betragen hat, dann ist keine Kleinunternehmerregelung mehr möglich.

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          #19
          aber wegen deiner Antworten:

          1) welche von was habe ich geschrieben bedeutet Gewinn und welche bedeutet Umsatz? es gibt keine irgendwelche Wort auf die beide in Elster als Gewinn.
          also was habe ich ausgefüllt unter Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen sind nur Zeile 108 (Gewerbebetrieb) und Zeile 110 (Nichtselbständiger Arbeit), und was habe ich hier von Zeile 108 (Gewerbebetrieb) verstanden, dass es ist ein Umsatz oder bin ich falsch? und unter Summe der Umsätze bedeutet von Elster " Gesamtumsatz im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr Bitte geben Sie für die neu aufgenommene Tätigkeit den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres und des Folgejahres an" also hier auch bedeutet Umsatz oder ? also ich sehe kein Gewinn auf beide hier, kannst bitte nochmal mir erklären.

          2) was meinst du damit?

          3) kannst du bitte mehr erklären, damit ich das richtig verstehen kann.

          4) was wegen drittes Jahr usw.?

          Danke!
          Zuletzt geändert von ghassan; 15.10.2022, 19:52.

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            #20
            1) Nein, nicht Umsatz! Zeile 108 ist eindeutig überschrieben mit Voraussichtliche Einkünfte! Einkünfte = Gewinn.

            2) Du kannst ja ausprobieren, ob Du die Angaben zur Gewinnermittlung weglassen kannst. Wahrscheinlich gibt's dann eine Fehlermeldung. Aber ich probier's jetzt nicht aus, das musst Du machen!

            3) Du kannst nicht zwei Dinge auswählen, die zwei absolut gegensätzliche Aussagen enthalten.

            4) Wie gesagt: wenn der Umsatz im Vorjahr über 22.000 Euro betragen hat, dann ist keine Kleinunternehmerregelung mehr möglich.

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              #21
              ok aber was ist der Unterschied zwischen diese Punkte ?

              Zeile !31: Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz wird die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen. In Rechnungen wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Hinweis: Angaben zu Zahllast/Überschuss und Soll-/Istversteuerung der Entgelte sind nicht erforderlich; Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht zu übermitteln.

              Zeile 132: Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz wird die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Absatz 2 UStG); Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in elektronischer Form authentifiziert zu übermitteln.

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                #22
                Du kannst doch lesen ! In Zeile 132 verzichtet man auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und optiert zur Regelbesteuerung,

                obwohl die Umsatzgrenze nicht überschritten wird. In Zeile 131 bestätigt man, dass die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

                erfüllt werden, d. h., man nimmt sie in Anspruch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Danke dir, letzte Frage bitte,
                  ist die Identifikationsnummer Zeile 11 unter 1 - Angaben zur Person die gleiche persönliche Identifikationsnummer (Persönliche Steuernummer)?

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                    #24
                    Das ist nicht die Steuernummer, sondern die persönliche Identifikationsnummer.

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                      #25
                      Danke, sorry ich habe was vergessen, den Betrag unter 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
                      Zeile 108 Gewerbebetrieb und Zeile 110 Nichtselbständiger Arbeit muss als Brutto aber man muss auch die Gewerbekosten von Bruttobetrag abziehen also insgesamt (Bruttogehalt/Gewinn minus Gewerbekosten) oder?

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                        #26
                        Wie schon gesagt:

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Zeile 108 ist eindeutig überschrieben mit Voraussichtliche Einkünfte! Einkünfte = Gewinn.

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                          #27
                          ok aber wegen meines Gehalts von meinem Hauptberuf muss als Brutto ohne Gewerbekosten geschrieben werden oder muss ich den Betrag rechnen als Netto und abziehen die Gewerbekosten wie Spritkosten usw.? also Nichtselbständiger Arbeit = Bruttogehalt - Gewerbekosten oder nur Bruttogehalt alleine?

                          Vielen Dank

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                            #28
                            Bei nichtselbständiger Arbeit: Einkünfte = Lohn/Gehalt - Werbungskosten.

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                              #29
                              ghassan Tu dir selbst und uns einen Gefallen und such dir einen Steuerberater oder lass das mit dem Gewerbe gleich ganz bleiben. Da du bereits am Fragebogen steuerliche Erfassung scheiterst, wird wohl nix vernünftiges bei rauskommen.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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