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Steuerrückerstattung für Studenten 2018

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    Steuerrückerstattung für Studenten 2018

    Hallo liebe Elsteraner

    Ich war vom Jahr Student im Bereich der Humanmedizin und wollte nun rückwirkend einen Verlustvortrag erstellen, welcher soweit ich bis jetzt herausfinden konnte dann meinen zu zahlenden Steuern gegengerechnet wird. Dies mach ich zum ersten Mal und habe alle Mittel des Internets zu Rate gezogen. Leider stolpere ich af der Zielgeraden über eine Problematik, die ich nicht lösen kann.
    Nach Abschluss aller für mich relevanten Anlagen wird nun in der Rubrik "Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern nach dem Grundtarif" der Betrag aus "Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" übernommen ohne diesen mit dem Betrag aus "Berücksichtigung als Verlustrücktrag/Verlustvortrag" zu verrechnen (siehe Bild). In den Videos zu diesem Thema wurden diese Beträge immer addiert und nun frage ich mich natürlich wo der Fehler liegt. Über Hilfestellung wäre ich überaus dankbar

    Euer Elster-Neuling
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    #2
    Hast du denn vor dem Studium der Humanmedizin bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen, nur dann können die Kosten des Studiums

    überhaupt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wenn ja, dann ist die Berechnung richtig. Sonderausgaben führen nicht zu Verlusten

    und werden deshalb auch nicht in die Berechnung einbezogen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ansonsten: Verlust ist definiert als negativer Gesamtbetrag der Einkünfte, in der Berechnung gut 4000 Euro.
      Sonderausgaben beeinflussen das zu versteuernde Einkommen, nicht den GdE. Sie gehen daher, wie schon anderweitig geschrieben, nicht in den Verlust ein.

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        #4
        Hallo allerseits,

        Auch ich habe das Medizinstudium abgeschlossen und stehe vor dem gleichen Problem wie miko00795.

        Ich habe nun folgendes gelesen: da ich zuvor keine Ausbildung gemacht habe, müsste in diesem Fall das Medizinstudium steuerlich als Erstausbildung geltend gemacht und die anfallenden Aufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden können.

        Ausgefüllt habe ich es aber auch so wie oben von miko00795 beschrieben.

        Verstehe ich das nun richtig, dass der Betrag vom „Verlustvortrag“ bei mir irrelevant ist und sowieso nicht ausgezahlt bzw. In irgendeiner Weise zu Steuervergünstigungen führen wird (da es ja die Werbungskosten sind)?

        Hierzu läuft meines Wissens noch eine Klage seit einigen Jahren, worin diskutiert wird ob Werbungskosten für alle Studenten relevant sind oder nur für die als Master bzw. Zweitstudium. Würde es dann Sinn machen, diese trotzdem in der Steuererklärung anzugeben und einzusenden?

        Oder ist es möglich noch etwas aus den „Werbungskosten“ in die „Sonderausgaben“ zu übertragen?

        Ist es dann richtig, dass ich zumindest den Betrag aus dem „zu versteuern nach dem Grundtarif“ (=Sonderausgaben?) als steuerliche Erleichterung verrechnet bekomme?

        Entschuldigt mein Unwissen, aber leider ist dies auch das erste Mal, dass ich mich damit auseinandersetze. Und durchweg verständliche Anleitungen dafür habe ich aktuell im Internet noch nicht gefunden.

        Vielen Dank im Voraus an alle, die uns Anfängern mit Antworten zur Seite stehen !

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          #5
          Zitat von Jev Beitrag anzeigen
          Verstehe ich das nun richtig, dass der Betrag vom „Verlustvortrag“ bei mir irrelevant ist und sowieso nicht ausgezahlt bzw. In irgendeiner Weise zu Steuervergünstigungen führen wird (da es ja die Werbungskosten sind)?
          Bei einer Erstausbildung hast Du keine Werbungskosten. Das sind dann Sonderausgaben, die aber nicht zu einem Verlust führen können.

          Zitat von Jev Beitrag anzeigen
          Hierzu läuft meines Wissens noch eine Klage seit einigen Jahren
          Ich dachte das wäre schon entschieden. Aber egal, hat mit Elster jedenfalls nichts zu tun.

          Zitat von Jev Beitrag anzeigen
          Oder ist es möglich noch etwas aus den „Werbungskosten“ in die „Sonderausgaben“ zu übertragen?
          Werbungskosten kommen zu den Werbungskosten, Sonderausgaben zu den Sonderausgaben.

          Zitat von Jev Beitrag anzeigen
          zu versteuern nach dem Grundtarif“ (=Sonderausgaben?)
          Sonderausgaben sind nicht zu versteuern. Sie können evtl. die Steuer mindern.

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            #6
            Ich dachte das wäre schon entschieden
            Das ist entschieden. Die unterschiedliche Behandlung ist nicht verfassungswidrig.

            Sonderausgaben zu den Sonderausgaben.
            In der Anlage Sonderausgaben gibt es eine eigene Seite für Berufsausbildungskosten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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