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PV-Anlage Rückerstattung MwSt bei Umsatzsteuervoranmeldung

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    PV-Anlage Rückerstattung MwSt bei Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo,

    ich hoff ihr könnt mir helfen. Wir haben eine PV-Anlage mit 15 kw auf dem Dach und nutzen die Regelbesteuerung und dazu folgende Fragen:

    1. In der Umsatzsteuervoranmeldung bin ich nun nicht sicher wo ich den Steuerbetrag für die Rückerstattung des Finanzamts eintragen muss. Gehört diese in Zeile 53, Kennzahl 66?
    2. Muss ich nochmal die Rechnung mitschicken und wenn dann wie? Diese bezieht sich auf die Anlage mit Speicher. Da der Speicher noch nicht geliefert ist und das auch noch eine Weile dauern wird, habe ich die Kosten und Steuer für den Speicher rausgerechnet.
    3. Laut Mitteilung vom Finanzamt müssen wir die Voranmeldung nur alle 3 Monate vornehmen (Brandenburg). In den ersten drei Monaten haben wir noch keine Abschlagszahlungen vom Netzbetreiber erhalten, diese Zahlungen kommen erst jetzt. Ich trage dann unter 3 - Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) - Steuerpflichtige Umsätze Zeile 20, Kennzahl 81 "Null" ein - richtig?
    4. Reiche ich die "Gutschrift für die Stromeinspeisung" vom Netzbetreiber ein? Wenn ja dann wie?
    5. Muss ich weitere Unterlagen einreichen? Ich lese etwas von Einnahmenüberschussrechnungen, Anlage G,...

    Vielen Dank und beste Grüße

    #2
    Zitat von RakKa Beitrag anzeigen
    Zeile 53, Kennzahl 66?
    Was hast Du denn für ein Formular? Welche Software oder Online-Anwendung verwendest Du? Du postest hier unter Allgemein und Projekt!

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      #3
      Hört sich für mich soweit richtig an.
      Belege reichst du nur ein, wenn dich das FA dazu auffordert.

      PS: Kosten/Steuer für Speicher rausrechnen ist m.E. richtig, da dieser nur dem Eigenverbrauch dient und daher nicht zum Unternehmensvermögen gehört.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        ... da dieser nur dem Eigenverbrauch dient und daher nicht zum Unternehmensvermögen gehört.
        Das ist zwar jetzt Steuerrecht, aber das hängt vom technischen Konzept der Anlage ab.

        https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2021.pdf
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Was hast Du denn für ein Formular? Welche Software oder Online-Anwendung verwendest Du? Du postest hier unter Allgemein und Projekt!
          Ich nutze Elster Online - das Formular für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

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            #6
            Danke für alle Antworten!!!

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