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Verlustvortrag Bedingung

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    Verlustvortrag Bedingung

    Hallo Leute,

    ich habe von 2014-2017 einen Bachlorabschluss im Maschinenbau und direkt danach von 2017-2019 einen Masterabschluss im Maschinenbau absolviert.
    Zählt mein Masterstudium als Zweitstudium, damit ich einen Verlustvortrag einreichen kann ?

    Ich bin ein wenig verwirrt: "Um ein wirkliches Zweitstudium handelt es sich beispielsweise, wenn ein Absolvent des Maschinenbaus sich nach seinem abgeschlossenen Bachelorstudium dazu entscheidet, ein Studium der Philosophie zu beginnen".

    Quelle: https://studieren.de/zweitstudium-regelungen.0.html

    #2
    Zählt mein Masterstudium als Zweitstudium, damit ich einen Verlustvortrag einreichen kann ?
    Ja, der Bachelor gilt als abgeschlossene Berufsausbildung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Soweit ich weiß, zählt ein aufbauendes Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelor allerdings nicht als Zweitstudium. Hat sich die Rechtsprechung da geändert?
      Zuletzt geändert von VSW-BS; 14.09.2022, 14:09.

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        #4
        Natürlich, erst macht man den Bachelor, danach das Zweitstudium.

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          #5
          Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
          Soweit ich weiß, zählt ein aufbauendes Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelor allerdings nicht als Zweitstudium. Hat sich die Rechtsprechung da geändert?
          Ein konsekutiver Master ist kein Zweitstudium, aber eine Zweitausbildung nach abgeschlossenem Erststudium.

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            #6
            Vielen Dank für Eure Informationen!

            Ich hatte da ein altes BFH-Urteil aus 2015 (VI R 9/15) im Hinterkopf, bei welchem es aber bei genauem Lesen um Kindergeldanspruch ging. Seit einem neueren Urteil von 2020 (VI R 17/20) ist das offenbar differenzierter geregelt.

            Da sollte ich wohl für meine studierenden Nichten doch noch ein paar Steuererklärungen anfertigen .

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              #7
              BMF-Schreiben vom 22.09.2010.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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