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Elsterzugang nach Scheidung

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    Elsterzugang nach Scheidung

    Nachdem unsere Scheidungsklage im vergangenen Jahr eigereicht wurde, wurden wir in diesem Jahr geschieden. Vor vielen Jahren habe ich über meine Steuer-ID unseren Elsterzugang für uns gemeinsam beantragt. Heute wollte ich mich registrieren um einen eigenen Zugang zu erhalten. Dies war leider nicht möglich, da unter meiner ID ja bereits ein Zugang vorhanden ist. Mein Ex-Mann möchte gerne unseren gemeinsamen Zugang für sich nutzen, da er inzwischen durch seine Selbständigkeit (ab 2019), über diesen Zugang auch die USt-Voranmeldungen abgibt. Er befürchtet nun, das er nicht mehr auf die Daten zurückgreifen kann, wenn er einen eigenen Zugang beantragt. Ist das korrekt? Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp hat, wie man sinnvoll vorgehen kann.

    #2
    Er befürchtet nun, das er nicht mehr auf die Daten zurückgreifen kann, wenn er einen eigenen Zugang beantragt.
    Das ist richtig. Man kann zwar Entwürfe über eine Supportanfrage in ein neues Konto transferieren, aber nicht den alten Datenbestand.

    Wenn dein Ex alle Übertragungsprotokolle als PDF auf dem eigenen Rechner gespeichert hat, hat er aber alle Daten zur Verfügung.

    Mit einer Kopie deiner Zertifikatsdatei könnte dein Ex das bisherige Konto natürlich weiter nutzen, aber ob das eine sinnvolle Lösung ist,

    müsst ihr selbst wissen. Meiner persönlichen Meinung nach ist das auf Dauer nicht sinnvoll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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