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    Anlage AV Zeile 31

    Wenn ich zwei Riesterverträge habe, in die ich monatlich jeweils 160,42 einbezahle (jährlich also 4.200), wird die staatliche Zulage auf beide Verträge aufgeteilt.

    Ich möchte nun für einen der beiden Verträge keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen.

    Das ist aber nicht möglich, weil auf beiden Verträgen eine Zulage gewährt wird.

    Weiß Jemand zu dem Sachverhalt mehr ggf. mit Gesetzestexten ??

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    #2
    Dann sollte man den Zulagenantrag auf nur einen Vertrag beschränken, es sind doch ohnehin nur 2.100,00 € förderfähig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      @ Charlie: Danke für Deinen Post, ich hab´s bisher halt noch nicht gewußt.

      Ich will nur eine Verordnung sehen, wo dieser Sachverhalt erwähnt wird, daß bei mehreren Riester-Verträgen, die mit Zulagen bezuschußt werden, eine Nicht-Geltendmachung von zusätzlichen Sonderausgabenabzug nicht möglich ist.

      Ich google mich schon zu Tode....
      Zuletzt geändert von JSRexx; 16.09.2022, 15:59.

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        #4
        Zitat von JSRexx Beitrag anzeigen
        Ich will nur eine Verordnung sehen, wo dieser Sachverhalt erwähnt wird, daß bei mehreren Riester-Verträgen, die mit Zulagen bezuschußt werden, eine Nicht-Geltendmachung von zusätzlichen Sonderausgabenabzug nicht möglich ist.
        Gibt es mE nicht. Allerdings erschließt sich mir der Sinn nicht. Es mag einen Grund geben, einen Vertrag komplett ungefördert zu belassen, d.h. weder Zulage noch Sonderausgabenabzug zu beantragen, damit die Rente später nicht komplett steuerpflichtig ist, aber mit Antrag auf Zulage ist der Zug abgefahren.

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          #5
          Ich will nur eine Verordnung sehen, wo dieser Sachverhalt erwähnt wird,
          Geregelt ist nach meiner Kenntnis alles im Einkommensteuergesetz selbst. § 10a und §§ 79 ff EStG.

          Da die Förderhöchstgrenze bei 2.100,00 € inklusive Zulage liegt, hätte m. E. nur für einen Vertrag ein Zulagenantrag gestellt werden

          dürfen und nicht für beide Verträge. Ob man da im Nachhinein noch etwas ändern kann, weiß ich nicht, das müssten dir eigentlich

          deine Anbieter sagen können.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Da die Förderhöchstgrenze bei 2.100,00 € inklusive Zulage liegt, hätte m. E. nur für einen Vertrag ein Zulagenantrag gestellt werden
            dürfen und nicht für beide Verträge.
            Natürlich darf man das, nur wird die Zulage nicht mehr, wenn man überspart.
            Letztlich wird die Zulage anteilig auf die Verträge verteilt.

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              #7
              Letztlich wird die Zulage anteilig auf die Verträge verteilt.
              Es hat aber doch keinen Vorteil, die Zulage für 2 Verträge zu beantragen, wenn die Einzahlung auf einen Vertrag vollkommen ausreicht,

              um die maximale Förderung zu erlangen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Es hat aber doch keinen Vorteil, die Zulage für 2 Verträge zu beantragen, wenn die Einzahlung auf einen Vertrag vollkommen ausreicht,
                um die maximale Förderung zu erlangen.
                Natürlich, aber deswegen ist es trotzdem nicht verboten.

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