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Dienstwagen Angabe / geldwerter Vorteil

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    Dienstwagen Angabe / geldwerter Vorteil

    Hallo zusammen,

    ich lese hier seit Jahren fleißig mit und manches Thema hat mir sehr geholfen.
    Nun aber zu meiner Situation.

    Ich habe letztes Jahr einen Dienstwagen bekommen.
    1% Regelung
    0,03 % Entfernungs-Kilometer
    Pauschalversteuerung mit 15 %

    Diese wird auch korrekt in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 18 ausgewiesen.

    Meine Fragen:
    Gebe ich trotzdem die vollen aufgesuchten Tage zur ersten Tätigkeitsstätte an?

    ich lese immer was davon, das der geldwerte Vorteil des PKW´s in Zeile 21 Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
    einzutragen ist?

    Oder erledigt sich meine 2 Frage durch die 1% Regelung?

    Vielen Dank vorab

    #2
    Gebe ich trotzdem die vollen aufgesuchten Tage zur ersten Tätigkeitsstätte an?
    Ja, die unter Nummer 18 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Pauschalbesteuerung musst du auf Seite 9

    der Anlage N in Zeile 39 eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für deine Antwort.
      Den Wert hatte ich in der Zeile 39 eingetragen.
      Das heißt, ich muss weiter nix beachten bei der Eingabe des DW?

      Ich dachte auch, das sich die gefahrenen Tage dadurch verringern.

      Kommentar


        #4
        Ich dachte auch, das sich die gefahrenen Tage dadurch verringern.
        Du machst ganz normal deine Entfernungspauschale geltend.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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