Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Belege

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Belege

    Hallo, ich hätte eine Frage zum Mitsenden von Belegen. Wir haben uns letztes Jahr einen Zweitwagen angeschafft. Dadurch hat sich der KFZ Haftpflichtversicherungsbeitrag zu 2020 fast verdoppelt.
    Diese Versicherungsbeträge bringen uns auch noch was wir schöpfen die 2 x 1900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht aus. Wäre es besser die Belege dafür gleich mit zuschicken, da sich der absetzbare Betrag erhöht hat ( von 190 Euro auf 450 Euro ) oder ist das aufgrund des Betrages nicht notwendig? Möchte eigentlich dadurch die Bearbeitung nicht verzögern, weiß aber das es nicht erwünscht ist Belege mitzusenden. Gleichzeitig habe ich aber gelesen, dass man bei Sachen die sich betragsmäßig erhöht haben gleich was mitschickt. Was wäre jetzt besser ?

    #2
    Warum

    Zitat von wurst Beitrag anzeigen
    2 x 1900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen
    ? Du meinst wohl

    Zitat von wurst Beitrag anzeigen
    2 x 1900 Euro für Vorsorgeaufwendungen
    ?

    Wie viel macht's denn an Steuern aus? Wenn man Dich da nicht halten kann, dann musst Du das halt tun.

    Kommentar


      #3
      Normalerweise lohnt es sich ja nicht solche Beträge anzugeben, da durch die Krankenversicherung usw. ja die Höchstbeträge von 1900 Euro pro Person schon ausgeschöpft sind. Bei meiner Frau und mir ist das nicht der Fall , daher würde es sich lohnen die Beträge anzugeben. Wieviel das an Steuern ausmacht, müsste ich nachsehen in Mein Elster bei der berechnung.
      Das war aber nicht meine Frage , sondern ob es aufgrund des höheren Betrages gegenüber des Vorjahres sinnvoll ist gleich die Belege mitzusenden ?

      Kommentar


        #4
        Das war aber nicht meine Frage , sondern ob es aufgrund des höheren Betrages gegenüber des Vorjahres sinnvoll ist gleich die Belege mitzusenden ?
        Nein, man kann jeden KFZ-Haftpflichtbeitrag unter Angabe des Kennzeichens einzeln erfassen, das reicht dem Finanzamt in der Regel.

        Die Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand lässt sich bekanntlich über + Weitere Daten hinzufügen duplizieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Deine Frage hat mit Elster nichts zu tun. Du kannst Belege per Elster senden. Aber ob Du die auch senden willst, das ist Deine Entscheidung!

          Zitat von wurst Beitrag anzeigen
          Wieviel das an Steuern ausmacht, müsste ich nachsehen in Mein Elster bei der berechnung.
          Das war aber nicht meine Frage
          Das wäre der einzige Bezug zu Elster in Deiner Frage. Aber eine Steuerberechnung hast Du bis jetzt scheinbar nicht durchgeführt.

          Außerdem hat sich Dein erster Beitrag so angehört, als hättest Du mit der Krankenversicherung schon den Höchstbetrag schon erreicht, und wolltest jetzt mit sonstigen Vorsorgeaufwendungen noch bis zu 3.800 Euro geltend machen.

          Kommentar

          Lädt...
          X