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Nachträglich auf Merhwertsteuer umstellen!

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    Nachträglich auf Merhwertsteuer umstellen!

    Guten Tag,

    hoffe der Titel ist nicht verwirrend.
    Es geht dadrum das bisher als Kleinunternehmer nicht Mehrwertsteuer ausgewiesen habe.Wollt dies nun umstellen da einige Anschaffungen dieses Jahr anfielen und diese absetzen möchte!Habe gelesen das erst Anfang des Jahres dies umstellen kann,stimmt das?Und kann ich dann nächstes Jahr alles überhaupt absetzen.
    Wie und wo lass ich das umstellen?
    Hoffe ich habe mich nun nicht zu dumm angestellt aber das ist noch alles bissle Neu für mich.

    Gruß

    #2
    AW: Nachträglich auf Merhwertsteuer umstellen!

    Vom Prinzip her:
    Alle erbrachten Leistungen in diesem Jahr müssen nachträglich "Mehrwertsteuerpflichtig" gemacht werden. Sprich, die Kunden müssen mitziehen. Dann bekommen diese Rechnung "incl. 19% Umsatzsteuer" bzw. "xyz € Umsatzsteuer" und zahlen den Steuerbetrag nach. Man selbst muss die erhaltene Umsatzsteuer dann gegenüber dem Finanzamt erklären und (nach Verrechnung mit der eigenen Vorsteuer) abführen.

    Ziehen die Kunden nicht mit oder ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich (z.B. wenn ich vom Imbisswagen aus meine Wurst an den Endverbraucher verkaufe) müsste das was man in 2010 eingenommen hat nachträglich als "Brutto" deklariert werden - sprich aus 100% Netto werden 119% Brutto.

    Ab Beginn des Verzichtes auf die Befreiung als Kleinunternehmer ist man dann 5 Jahre an die Umsatzsteuer gebunden und MUSS damit arbeiten. Sind die Kunden selbst keine Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt, macht man damit seine Leistung 19% teurer.

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      #3
      AW: Nachträglich auf Merhwertsteuer umstellen!

      'Absetzen' können Sie Ihre Betriebsausgaben auch als Kleinunternehmer bereits jetzt. ;-)

      Vorsteuer können Sie jedoch nur erstattet bekommen, wenn Sie am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen.

      Für zurückliegende Anschaffungen geht das imho nur anteilig wenn Sie noch über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

      fuer solche Fragen empfiehlt sich aber besser ein Steuerberater oder das Finanzamt selbst, hier kann man benötigte Erklärungen auch gleich mit abgeben und die Beratung in den Bürgerbüros ist kostenlos.

      Dran denken: durch den Wechsel zur Regelbesteuerung entsteht ja auch die Verpflichtung Voranmeldungen abzugeben etc.

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        #4
        AW: Nachträglich auf Merhwertsteuer umstellen!

        Eine 'Abschreibung' gibt es allerdings bei der Umsatzsteuer nicht. Wird dieses Jahr etwas für das Unternehmen gekauft, aber erst nächstes Jahr zur Umsatzsteuer optiert, dann gibt es auch keinen anteiligen Vorsteuerabzug.

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          #5
          AW: Nachträglich auf Merhwertsteuer umstellen!

          Ich stimme zu, dass es als solches keine Abschreibung für die Umsatzsteuer gibt. Da ein Kleinunternehmer jedoch nur den Bruttobetrag abschreiben kann, ist die gezahlte Mehrwertsteuer anteilig im Restbuchwert enthalten.

          Es gibt jedoch eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges, siehe §15a UmsatzsteuerGesetz, insb. Abs. 1 iVm Abs. 7!

          imho müsste also alles was man auch nach dem Wechsel aus dem Kleinunternehmerstatus heraus als Kosten weiter abschreibt in die Vorsteuer einfliessen (dürfen).

          lasse mich aber gern berichtigen. ;-)

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            #6
            AW: Nachträglich auf Merhwertsteuer umstellen!

            - Wenn man für ein Kalenderjahr auf Nicht-Kleinunternehmer, also Regelbesteuerer, umstellen will, dann kann man diese Entscheidung bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist der Umsatzsteuerfestsetzung für dieses Kalenderjahr vornehmen.

            - Richtig ist, daß man an diese Entscheidung für die 4 nachfolgenden Veranlagungszeiträume gebunden ist.

            - Richtig ist, daß man bei einem Verzicht auf die Kleinunternehmereigenschaft unter Umständen die "noch nicht verbrauchten" Vorsteuerbeträge erstattet bekommen kann (§ 15a UStG iVm UStDV). Der dafür maßgebliche Berichtigungszeitraum beträgt 5 Jahre bzw. 10 Jahre bei Immobilien.

            - Nicht zu 100% richtig ist die Meinung, daß die Kunden nach dem Wechsel die USt nachberechnet bekommen müssen. Es kommt darauf an, welcher Preis für die Lieferung / Leistung vereinbart wurde (wie hoch und ob brutto oder netto). Grundsätzlich ist der vereinnahmte Betrag immer gleich dem Brutto.

            - Voranmeldungen sind nicht immer abzugeben. Es kann sein, daß man aufgrund der Umsatzhöhe nur zur jährlichen Abgabe der Umsatzsteuererklärung verpflichtet ist. Also: Es kommt darauf an.

            MfG

            Ronald
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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