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Differenzierung ldw. Fläche & Wohnhaus

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    Differenzierung ldw. Fläche & Wohnhaus

    Hallo Zusammen,
    Ich habe eine Frage zur Differenzierung von landwirtschaftlicher Fläche & dem landwirtschaftlichen Wohnhaus.
    Auf einer Flurnummer sind Wohnhaus, Stall, Scheune, Hof & auch Grünland/Ackerland.
    Angaben im Bayernatlas:
    • Amtliche Fläche: 21.043m²
      • Ackerfläche: 16.677m²
      • Grünland: 1.167m²
      • Fläche gemischter Nutzung: 3.199m²
    Nun habe ich in der 1sten Erklärung zur Landwirtschaft die Daten wie oben (aktuell) drin stehen. Wenn ich jetzt die Wohnhauserklärung mache, würde ich die Fläche zum Teil wohl doppelt deklarieren.
    Kann ich bei der Grundsteuererklärung im Teil Anlage "Land- und Forstwirtschaft" einfach den Teil rauslassen, welche das Wohnhaus betrifft? Und was würde ich noch zum Wohnhaus zählen bzw. zur nicht-landwirtschaftliche Grundsteuererklärung?
    Stall, Halle, etc. gehören ja zur Landwirtschaft.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Christian

    #2
    Kann ich bei der Grundsteuererklärung im Teil Anlage "Land- und Forstwirtschaft" einfach den Teil rauslassen, welche das Wohnhaus betrifft? Und was würde ich noch zum Wohnhaus zählen bzw. zur nicht-landwirtschaftliche Grundsteuererklärung?
    Bei den Nutzungen ja, der Wohnteil ist in GW3 ja nicht auswählbar, nur die Hofstelle. Wie du die 3.199 m² auf Wohnteil und Hofstelle aufteilst,

    musst du selbst anhand der örtlichen Verhältnisse ermitteln. Dass die amtliche Fläche auch in der Erklärung für den Wohnteil anzugeben ist,

    macht ja nichts. Der Anteil der zum Grundvermögen gehört, wird über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück definiert. Wenn der Wohnteil

    samt Umgriff 1.000 m² ausmacht, dann gibst du als Zähler 1000 ein und als Nenner 21043 an. In GW3 sind dann 2199 m² als Hofstelle zu erklären, die 1.000 m²

    des Wohnteil fallen bei den Nutzungen unter den Tisch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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