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Grundsteuer BW - WEG - div. Fragen zu Grundstückgröße, Flurstücken etc.

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    Grundsteuer BW - WEG - div. Fragen zu Grundstückgröße, Flurstücken etc.

    Halo zusammen,

    ich bitte um kurze Hilfestellung zur Feststellungerklärung - Grundsteuer BW mit folgender Fragen.


    Grundsachverhalt:

    -Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) mit mehr als 20 Wohneinheiten in 2 nebeneinander liegenden Gebäuden (2 Flurstücke, gleicher Bodenrichtwert)
    -meine (vermietete) Wohnung hat 42,66 m², es gibt einen TG-Platz, der zur Wohnung gehört, aber nicht vermietet ist
    -gem. Grundbuch hat die Wohnung ein Miteigentumsanteil von 8,050 / 1.000, gem. Grundbucheintrag wurde die Flurgröße für beide Gebäude zusammen angegeben (2.820 qm²)
    -die Flurstückgröße zu Gebäude 1 beträgt 798 m², zu Gebäude 2 - 2022 m²
    -Wohnung, Kellerraum und TG-Platz befinden sich in Gebäude 1
    -für den TG-Platz wurde im Teileigentumsgrundbuch ein Miteigentumsanteil von 4,34 / 1.000 angegeben, allerdings ist es ein Vierfachparker, von dem ich 1/4 besitze.
    -das FA hat Kenntnis (Schreiben zur Feststellungserklärung an mich) dahingehend, dass es eine Wohnung und einen TG-Platz gibt und hat mir dem Infoschreiben die Flurstücknummern (Zähler/Nenner) beider Gebäude mitgeteilt.


    Meine Recherchen / Thesen:

    a) Ich gebe eine Erklärung für meine Wohnung ab, die WEG ist für mich nicht zu beachten.

    b) Der TG-Platz wird in BW nicht gesondert berechnet, sofern sie eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das dürfte m. E. der Fall sein, auch wenn eine Einheit (Wohnung) vermietet und die andere (TG) in Eigennutzung steht. Somit gebe den TG-Parkplatz gar nicht an, richtig?

    c) Sofern ich die Grundstücksgröße gem. den o. a. Miteigentumsanteilen berechne, komme ich auf 22,7 m², somit müsste ich 22 m² angeben richtig? Hier verstehe ich den Zusammenhang von Grundstücksgröße zur Wohnungsgröße (abgerundet 42 m²) nicht, vielleicht könnte das jemand erörtern?

    d) Wird das FA eine der beiden an mich übermittelten Flurstücknummern vermissen und ggf. nachfragen, wenn ich nur die Wohnung unter einer Flurstücknummer angebe oder ist ihnen das egal? (In Gebäude 2 befindet sich kein direktes Miteigentum von mir).


    Was sollte ich ansonsten noch beachten oder an was habe ich nicht gedacht? Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass ich das als Bundesbeamter nicht ohne Hilfe auf die Reihe bekomme. Ich freue mich sehr, wenn jemand ein paar Minuten erübrigen könnte. Leider gibt es so viel spezielles zu lesen, dass man Stunden aufwendet und dann immer noch nicht genau Bescheid weiß.



    Liebe Grüße,
    Thorsten




    #2
    Du solltest die Flurstücke einzeln mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen erfassen, also jedes Flurstück zweimal.

    Auch mit dem TG-Stellplatz ist ein Miteigentumsanteil am Grund und Boden verbunden, auch wenn das recht wenig ist, nämlich 4,34 / 4000.

    Wenn ich das nach deinen Angaben hier zusammenrechne, komme ich auf abgerundet auf 25 m². Bei einem dicht bebauten Grundstück

    bleibt der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden generell hinter der Wohnungsgröße zurück, das ist doch nicht schwer zu verstehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      dich liest man ja hier quasi an jeder Ecke. Herzlichen Dank für deinen Gedankenanstoß. Mir ist immer wichtig, dass ich auch verstehe, worum es geht und was ich letztlich abgebe, bin ja auch dafür verantwortlich. Deshalb auch die Frage hier, mehr lesen hilft irgendwann nicht mehr und ein kleiner Stupser in die richtige Richtung hilft da total. Nachdem ich den halben Tag mit Excel verbracht und die wildesten Rechnungen aufgemacht habe, denke ich dass es jetzt getan ist. Ich komme rechnerisch auf 25,76 m², was abzurunden wäre. Auch die vier Eintragungen der Flurstücke im ELSTER passen jetzt, weshalb ich denke, dass ich es so lassen kann. Ich schlaf nochmal drüber und dann ab dafür.

      Und das mit den abweichenden m² kann schon sein, ist immerhin ein vierstöckiges Haus, da kann nicht jedem die Wohnungsfläche auch als Grund gehören. Für Unwissende ist es aber etwas befremdlich, dass die Wohnfläche so gar nicht vorkommt, wo man immerzu liest, wie man die Wohnung richtig vermisst (zur Feststellung der m²). Aber da es ja um die Grundsteuer (und keine Wohnflächensteuer) geht, fast schon wieder logisch.

      Nochmals vielen lieben Dank Charlie24, ich denke es ist alles getan. So Leute wie du sind sehr wertvoll..... DANKE

      Liebe Grüße
      Thorsten
      Zuletzt geändert von RedNoses; 28.09.2022, 21:57.

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        #4
        Ich komme rechnerisch auf 25,76 m², was abzurunden wäre.
        Ich ebenfalls ! Außer in Baden-Württemberg spielt die Wohnfläche überall eine wichtige Rolle für die Bewertung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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