Halo zusammen,
ich bitte um kurze Hilfestellung zur Feststellungerklärung - Grundsteuer BW mit folgender Fragen.
Grundsachverhalt:
-Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) mit mehr als 20 Wohneinheiten in 2 nebeneinander liegenden Gebäuden (2 Flurstücke, gleicher Bodenrichtwert)
-meine (vermietete) Wohnung hat 42,66 m², es gibt einen TG-Platz, der zur Wohnung gehört, aber nicht vermietet ist
-gem. Grundbuch hat die Wohnung ein Miteigentumsanteil von 8,050 / 1.000, gem. Grundbucheintrag wurde die Flurgröße für beide Gebäude zusammen angegeben (2.820 qm²)
-die Flurstückgröße zu Gebäude 1 beträgt 798 m², zu Gebäude 2 - 2022 m²
-Wohnung, Kellerraum und TG-Platz befinden sich in Gebäude 1
-für den TG-Platz wurde im Teileigentumsgrundbuch ein Miteigentumsanteil von 4,34 / 1.000 angegeben, allerdings ist es ein Vierfachparker, von dem ich 1/4 besitze.
-das FA hat Kenntnis (Schreiben zur Feststellungserklärung an mich) dahingehend, dass es eine Wohnung und einen TG-Platz gibt und hat mir dem Infoschreiben die Flurstücknummern (Zähler/Nenner) beider Gebäude mitgeteilt.
Meine Recherchen / Thesen:
a) Ich gebe eine Erklärung für meine Wohnung ab, die WEG ist für mich nicht zu beachten.
b) Der TG-Platz wird in BW nicht gesondert berechnet, sofern sie eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das dürfte m. E. der Fall sein, auch wenn eine Einheit (Wohnung) vermietet und die andere (TG) in Eigennutzung steht. Somit gebe den TG-Parkplatz gar nicht an, richtig?
c) Sofern ich die Grundstücksgröße gem. den o. a. Miteigentumsanteilen berechne, komme ich auf 22,7 m², somit müsste ich 22 m² angeben richtig? Hier verstehe ich den Zusammenhang von Grundstücksgröße zur Wohnungsgröße (abgerundet 42 m²) nicht, vielleicht könnte das jemand erörtern?
d) Wird das FA eine der beiden an mich übermittelten Flurstücknummern vermissen und ggf. nachfragen, wenn ich nur die Wohnung unter einer Flurstücknummer angebe oder ist ihnen das egal? (In Gebäude 2 befindet sich kein direktes Miteigentum von mir).
Was sollte ich ansonsten noch beachten oder an was habe ich nicht gedacht? Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass ich das als Bundesbeamter nicht ohne Hilfe auf die Reihe bekomme. Ich freue mich sehr, wenn jemand ein paar Minuten erübrigen könnte. Leider gibt es so viel spezielles zu lesen, dass man Stunden aufwendet und dann immer noch nicht genau Bescheid weiß.
Liebe Grüße,
Thorsten
ich bitte um kurze Hilfestellung zur Feststellungerklärung - Grundsteuer BW mit folgender Fragen.
Grundsachverhalt:
-Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) mit mehr als 20 Wohneinheiten in 2 nebeneinander liegenden Gebäuden (2 Flurstücke, gleicher Bodenrichtwert)
-meine (vermietete) Wohnung hat 42,66 m², es gibt einen TG-Platz, der zur Wohnung gehört, aber nicht vermietet ist
-gem. Grundbuch hat die Wohnung ein Miteigentumsanteil von 8,050 / 1.000, gem. Grundbucheintrag wurde die Flurgröße für beide Gebäude zusammen angegeben (2.820 qm²)
-die Flurstückgröße zu Gebäude 1 beträgt 798 m², zu Gebäude 2 - 2022 m²
-Wohnung, Kellerraum und TG-Platz befinden sich in Gebäude 1
-für den TG-Platz wurde im Teileigentumsgrundbuch ein Miteigentumsanteil von 4,34 / 1.000 angegeben, allerdings ist es ein Vierfachparker, von dem ich 1/4 besitze.
-das FA hat Kenntnis (Schreiben zur Feststellungserklärung an mich) dahingehend, dass es eine Wohnung und einen TG-Platz gibt und hat mir dem Infoschreiben die Flurstücknummern (Zähler/Nenner) beider Gebäude mitgeteilt.
Meine Recherchen / Thesen:
a) Ich gebe eine Erklärung für meine Wohnung ab, die WEG ist für mich nicht zu beachten.
b) Der TG-Platz wird in BW nicht gesondert berechnet, sofern sie eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das dürfte m. E. der Fall sein, auch wenn eine Einheit (Wohnung) vermietet und die andere (TG) in Eigennutzung steht. Somit gebe den TG-Parkplatz gar nicht an, richtig?
c) Sofern ich die Grundstücksgröße gem. den o. a. Miteigentumsanteilen berechne, komme ich auf 22,7 m², somit müsste ich 22 m² angeben richtig? Hier verstehe ich den Zusammenhang von Grundstücksgröße zur Wohnungsgröße (abgerundet 42 m²) nicht, vielleicht könnte das jemand erörtern?
d) Wird das FA eine der beiden an mich übermittelten Flurstücknummern vermissen und ggf. nachfragen, wenn ich nur die Wohnung unter einer Flurstücknummer angebe oder ist ihnen das egal? (In Gebäude 2 befindet sich kein direktes Miteigentum von mir).
Was sollte ich ansonsten noch beachten oder an was habe ich nicht gedacht? Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass ich das als Bundesbeamter nicht ohne Hilfe auf die Reihe bekomme. Ich freue mich sehr, wenn jemand ein paar Minuten erübrigen könnte. Leider gibt es so viel spezielles zu lesen, dass man Stunden aufwendet und dann immer noch nicht genau Bescheid weiß.
Liebe Grüße,
Thorsten
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