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Abschreibung auf Gebäude

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    Abschreibung auf Gebäude

    Hallo und guten Tag,

    im Okt. 2009 habe ich ein Dreifamilienhaus von meinen Eltern überschrieben bekommen. Das Haus wurde 1978 fertig gestellt. Wie sehen für mich die Abschreibungsmöglichkeiten aus?
    Ich hatte für die ESt Erklärung 2009 eine Restwertermittlung aufgestellt und wollte diesen auf die restlichen 18 Jahre verteilen. Das FA will den Restwert aber nur mit 2 % abschreiben! Kann es sein, dass ich erneut über 50 Jahre abschreiben muss, obwohl das Haus schon 32 Jahre alt ist?

    Schon mal Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Abschreibung auf Gebäude

    Bei einer unentgeltlichen Überlassung führt der Erwerber die Abschreibung des Rechtsvorgängers (Höhe und Dauer) unverändert fort.

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      #3
      AW: Abschreibung auf Gebäude

      Unentgeltliche Rechtsnachfolge:
      Man übernimmt zum vertraglichen Stichtag Nutzen, Lasten und steuerliche Restlaufzeit der Abschreibung mit den bisherigen Werten.

      Teilentgeltlich:
      Es wird zunächst ein Aufteilungsmaßstab gesucht. Wenn man z.B. 2 Geschwister hat, von einem 300.000 € teuren Objekt mit 3 Wohneinheiten dann die Geschwister mit jeweils 100.000 € auszahlt - 1/3 unentgeltliche Fortschreibung der alten Abschreibung,
      für 2/3 wird dann eine NEUE Abschreibung über 50 Jahre gebildet.
      Aber Achtung: Man zahlt auch den nicht abschreibungsfähigen Grund + Boden mit an die Geschwister aus.

      Entgeltlich:
      Neue Abschreibungsbemessungsgrundlage ist zu ermitteln und auf 50 Jahre zu verteilen (z.B. ab August 2009 = 5 Monate nur in 2009 abzugsfähig).

      Als AfA geht natürlich nur das in die Anlage V ein, was man auch tatsächlich vermietet.
      Unentgeltlicher Nießbrauch der Eltern und die Eigennutzung geht nicht.

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        #4
        AW: Abschreibung auf Gebäude

        Es ist eine unentgeltliche Rechtsnachfolge!

        Bis 1991 wurden 5.208 DM jährlich abgeschrieben. Mein Vater war seit 1992 von der Abgabe einer Steuererkärung entbunden, da seine Rente und die Einnahmen aus VuV unter der Einkommensgrenze lagen. Wird für die Zeit von 1992 bis 2008 trotzdem eine Abschreibung berücksichtigt?

        2004 wurde ein neuer Heizkessel eingebaut und 2006 wurde die Fassade gestrichen und teilweise die Wärmedämmung erneuert. Wie kann ich dieses erfassen?

        Ich hatte eine Restwertberechnung zum 31.12.2008 gemacht, die beiden Renovierungen dazuaddiert und die Gesamtsumme auf die restlichen 18 Jahre - Gebäudeabschreibung 50 Jahre - verteilt! Kann ich das so machen?
        Zuletzt geändert von barbren; 13.09.2010, 17:43.

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          #5
          AW: Abschreibung auf Gebäude

          Die Jahre, für die der Vater keine Steuererklärung abgeben brauchte, wird trotzdem Abschreibung in Abzug gebracht. Der Abschreibungszeitraum ist von 1978 bis 2027.

          Der Austausch des Heizkessels, die Fassaden streichen und Wärmedämmung erneuern zählt zu den sogenannten Erhaltungsaufwendungen und wäre im Rahmen der Steuererklärungen des Vaters sofort als Werbungskosten abzugsfähig gewesen.

          Es sind weiterhin 5.208 DM = 2.663 Euro abzuschreiben.

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            #6
            AW: Abschreibung auf Gebäude

            Selbst wenn man steuerlich keine Abschreibung geltend machen kann, laufen die Abschreibungsbeträge weiter. Sprich: Am Zeitraum der möglich ist, ändert sich dadurch nichts.

            Heizkessel: Wenn man den alten Kessel durch einen neuen ersetzt, sind das in meinen Augen nur Erhaltungsaufwendungen, die man allenfalls auf bis zu 5 Jahre verteilen kann. Die Abschreibungsbeträge würden von 2004 - 2008 laufen, also noch vor der Übertragung verbraucht sein. Vor gefühlten tausend Jahren gab es auch mal den § 82 a EStDV, der eine Abschreibung auf 10 Jahre vorsah - dürfte aber 2004 nicht mehr aktuell gewesen sein.

            Fassade streichen + teilweise Wärmedämmung erneuern: Sehe ich auch als Erhaltungsaufwand. Es wird nichts neues geschaffen (kein Wohnraum, keine Etage, kein Anbau, kein Umbau von Nutzfläche in Wohnfläche). Zeitraum für die Geltendmachung größerer Erhaltungsaufwendungen: 2006 - 2010.

            http://www.laugesen.de/steuer-20060557-aktuell-groesserer-erhaltungsaufwand-verteilung-auf-zwei-bis-fuenf-jahre.shtml
            ". . .Wird das Gebäude unentgeltlich übertragen, kann der Rechtsnachfolger die Verteilung des Rechtsvorgängers für den verbleibenden Zeitraum fortführen. Dabei ist der Teil des Erhaltungsaufwands, der auf das Jahr des Eigentumswechsels entfällt, entsprechend der Besitzdauer auf den Rechtsnachfolger und den Rechtsvorgänger aufzuteilen."

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              #7
              AW: Abschreibung auf Gebäude

              Vielen Dank für die viele Hilfe!
              Morgen werde ich zum FA gehen und eine Änderung des Steuerbescheides beantragen. 2 % auf den Restwert sind eindeutig zu wenig!
              Stimmt es, dass auf einen Einspruch Gebühren erhoben werden? Wenn ja, wieviel?

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                #8
                AW: Abschreibung auf Gebäude

                Hallo,
                im Gegensatz zu manch anderen Behörden und Institutionen sind Einsprüche beim Finanzamt kostenlos.
                Ab dem Klageverfahren vor dem finanzgericht entstehen Kosten, die meist der "Verlierer" des Rechtsstreites trägt.

                Tschüß

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