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    Krypto Steuer

    Hallo,

    ich suche seit Tagen nach einigen Punkten zu denen ich Fragen habe und hoffe hier kennt sich jemand aus.
    Ich hatte ein paar Kryptowährungen gekauft und habe bisher keine verkauft.

    1. Kann ich irgendwie die Transaktionskosten geltend machen, ohne einen Verkauf anzugeben? Ich habe durch das Kaufen ja eine bestimmte höhe an Transaktionskosten gehabt (Werbungskosten).
    2. Ich habe ETH auf einer Exchangeplatform gekauft und dort gehalten. Später wollte ich einige coins kaufen, die nicht bei der Exchangeplatform erhältlich sind kaufen. Deswegen hatte ich nun öfters eine Menge X an ETH gekauft und direkt an meine private Wallet gesendet und sofort gegen eine anderes Token getauscht. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen, dass Swaps unter bestimmten umständen nicht steuerpflichtig sind und unter blockchaincenter gelesen, dass eine Währung, die nur zum Kauf einer anderen Währung angeschafft wird, darunter fällt. Stimmt das nun? Dies würde auch sinn machen, da ich ja sonst beim Kauf einer anderen Währung die ich sofort zum Swap benutze, keine Steuern zahlen müsste, aber wenn ich die Währung bereits besitze müsste ich es.
    3. Ich habe nun öfters gelesen, dass man, wenn man unter dem Freibetrag von 600€ ist, trotzdem dem Finanzamt trotzdem mitteilen sollte, dass man Krypto besitzt. Wie sieht sowas aus? Ich sehe im Anhang SO keine Möglichkeit irgendwelche Kommentare zu erstellen.

    Die Fragen gehen alle sehr in die Tiefe aber hoffentlich kann mir hier jemand aushelfen und vielleicht sogar auf eine sehr sorgfältige Erklärung verweisen.

    Vielen Dank

    #2
    1. nein
    2. nein
    3. Wie meinst Du das, wenn Du 500 Euro Gewinn erklärst, dass das Finanzamt nicht erkennen soll, dass der Gewinn weniger als 600 beträgt?

    Kommentar


      #3
      Kannst du mir zu 1 und 2 Erklären, wo die Infos dafür zu finden sind?
      Zu 3. Ich habe es grad in Elster getestet und das Programm hat es erkannt, dass ich unter 600€ lag. Habe ich Elster nicht zugetraut

      Kommentar


        #4
        Nur Veräußerungsgeschäfte werden vom § 23 erfasst. Aber mit Elster hat das nichts zu tun.

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