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Elster-Benutzerkonto für Ehepartnerin für Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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    Elster-Benutzerkonto für Ehepartnerin für Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo,
    Meine Ehepartnerin möchte neben dem Studium freiberuflich tätig werden und muss sich dazu über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anmelden.
    Ich habe zwar ein Elster-Benutzerkonto, meine Frau hat jedoch kein eigenes, sondern ich habe sie unter Meine Profile als 2. Person verknüpft. Für die normale Einkommensteuererklärung wohl ok.
    Auf der Startseite zum Erfassungsbogen kann ich aber nun entweder "Mein Profil" zur Datenübernahme auswählen -aber nicht ich, sondern meine Frau möchte ja freiberuflich tätig werden-, oder ein neues Profil mit vorhandener Steuernummer anlegen. Da aber für die freiberufliche Tätigkeit eine Steuernummer beantragt werden soll, stehe ich hier ein bisschen auf dem Schlauch.
    Benötigen wir für meine Frau ein eigenes Benutzerkonto, d.h. inklusive Registrierung, Zertifikatsdatei, etc., oder komme ich hier über mein Benutzerkonto weiter?
    Gruß,
    Michael von der Beck

    #2
    Zitat von Michael von der Beck Beitrag anzeigen
    Auf der Startseite zum Erfassungsbogen kann ich aber nun entweder "Mein Profil" zur Datenübernahme auswählen -aber nicht ich, sondern meine Frau möchte ja freiberuflich tätig werden-, oder ein neues Profil mit vorhandener Steuernummer anlegen.
    Man kann auch ohne Übernahme der Daten aus einem Profil ausfüllen.

    Kommentar


      #3
      Du musst doch kein Profil verwenden, man kann die Daten der Ehefrau einfach manuell erfassen. Es mag schon sinnvoll sein, in der Zukunft

      ein eigenes Konto für die Ehefrau anzulegen, über das sie die betrieblichen Erklärungen abwickelt, aber für den Fragebogen muss das nicht sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Herzlichen Dank. Auf die trivialste Lösung bin ich natürlich nicht gekommen!

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