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Zuschüsse des Jobcenters zur PKV

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    Zuschüsse des Jobcenters zur PKV

    Guten Abend allerseits,

    ich suche Hilfe zum Thema: Anlage „Vorsorgeaufwand“, da ich in meiner unterstehenden Frage zum ersten Mal auf Klärungsbedarf gestoßen bin…
    Bis April 2021 war ich arbeitssuchend und habe Leistungen nach SGB II bezogen, inklusive Beiträge zur priv. Kranken- und Pflegeversicherungen, die im halbierten Basistarif vom Jobcenter übernommen wurden. Danach bin ich in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingetreten. Ein Übergang in die gesetzliche KV war aufgrund meines Alters nicht möglich, sodass ich weiterhin privat versichert bin/versichert sein muss. Meinen Gehalt stocke ich beim Jobcenter auf, welches weiterhin die Beiträge zur priv. KV und PV zählt.
    Nun habe ich Zweifel, wie ich korrekt die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ausfüllen soll. In Zeile 23 gebe ich die Höhe der Beiträge an. Soweit ist es mir klar. Soll ich jetzt in der Zeile 26 („Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 23 und / oder 24“) die Höhe der vom Jobcenter bezahlten Beiträge eintragen (es wäre mit der tatsächlichen Höhe der Beiträge identisch), oder soll ich diese Zeile leer lassen?
    Ich wäre für Eure/Ihre Hilfe dankbar.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 10.10.2022, 21:18.

    #2
    Ich habe mir erlaubt, den Titel des Themas zu ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.

    Außerdem verschiebe ich das Thema in ein besser passendes Unterforum

    Steuerlich berücksichtigungsfähig sind nur die selbst bezahlten PKV-Beiträge. Wenn der Eigenanteil durch steuerfreie Zuschüsse,

    gleich von wem, auf 0,00 fällt, dann ist das eben so. Natürlich müssen diese Zuschüsse angegeben werden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Von meinem Arbeitsgeber erhalte ich den Zuschuss zur priv. KV und PV, der vom Jobcenter angerechnet wird. Mein Eigenteil fällt dann tatsächlich auf Null.
      "Natürlich müssen diese Zuschüsse angegeben werden". Also doch den gesamten Betrag/Zuschuss (Jobcenter + Arbeitsgeber) in der Zeile 26 angeben, oder nur den Zuschuss des Arbeitsgebers?

      Freundliche Grüße
      cnit

      P.S. Mit der Änderung des Themas ist es natürlich O.K.

      Kommentar


        #4
        oder nur den Zuschuss des Arbeitsgebers?
        Für den AG-Zuschuss muss es eine andere Zeile geben, der steht nämlich auf der Lohnsteuerbescheinigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Schon gefunden, vielen Dank!

          Freundliche Grüße
          cnit

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