EÜR ausfüllen in Elster Online bei PV-Anlage als Kleinunternehmer

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  • Rabones
    Neuer Benutzer
    • 11.10.2022
    • 6

    #1

    EÜR ausfüllen in Elster Online bei PV-Anlage als Kleinunternehmer

    Korrektur: Nicht als Kleinunternehmer sonder als Regelbesteuerung.

    Hallo,

    ich habe mir letztes Jahr eine PV-Anlage mit 9,75 kWp und Batteriepuffer auf mein Dach gebaut und muss noch die Anlage EÜR im Elster Online abgeben.
    Die Anlage ist als Regelbesteuerung angemeldet und wohne in Bayern.

    Dazu habe ich noch ein paar Fragen und hoffe es hat jemand Tipps für mich:

    Gewinnermittlung:
    3-1 Betriebseinnahmen
    • Bei "Betriebseinnahmen als umsatstzeuerlicher Kleinunternehmer" würde ich die Angabe vom Netzbetreiber der "Stromeinspeisung EEG" (Die Einspeisevergütung aus dem Jahr 2021) angeben. Ist das hier richtig? Als Netto oder Bruttowert?
    • Soll hier auch der Eigenverbrauch angegeben werden? Mit meinen verbrauchten Strom am Haus? (ich habe den Wert für Bayern gefunden: KWh*20cent)
    4-2 Betriebsausgaben:
    • Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (ohne häusliches Arbeitszimmer)
      Hier kann ich die gezahlten Zinsen vom Jahr 2021 angeben?
    • An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG ist zu beachten)
      Kommt hier der Betrag der Umsatzsteuer-Vorauszahlung / Überschuss von den vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung rein? Oder wird das nicht benötigt.
    Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen:
    7-Enthamnen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG
    • Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen
      Wir von mir hier zusätzlich der Eigenverbrauch verlangt? Oder kann ich ihn bei Betriebseinnahmen weglassen? (also die KWh*20Cent)
    • Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen
      Was darf man hier eintragen? z.B. den Bau der PV-Anlage als Nettowert?
    Gibt es noch ein Feld, das man beachten muss?

    Danke im Voraus für jeden Hinweis
    Mit freundlichen Grüßen
    Zuletzt geändert von Rabones; 11.10.2022, 10:44.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15386

    #2
    Zitat von Rabones Beitrag anzeigen
    Als Netto oder Bruttowert?
    Brutto und Netto sind gleich. Es steht keine Steuer in der Abrechnung. Denn Du bist ja Kleinunternehmer.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45949

      #3
      Kommt hier der Betrag der Umsatzsteuer-Vorauszahlung / Überschuss von den vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung rein?
      Wenn du Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hast, bist du doch kein Kleinunternehmer !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Rabones
        Neuer Benutzer
        • 11.10.2022
        • 6

        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn du Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hast, bist du doch kein Kleinunternehmer !
        Da haben sie recht.
        ich habe Regelbesteuerung gemacht.
        Hab ich durcheinander gebracht. Ich bessere meinen Anfangspost aus.

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15386

          #5
          Gut, dann geh ich nochmal auf die erste Frage ein:

          Bei Betriebseinnahmen als umsatstzeuerlicher Kleinunternehmer ist kein Eintrag zu machen.

          Kommentar

          • Rabones
            Neuer Benutzer
            • 11.10.2022
            • 6

            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Gut, dann geh ich nochmal auf die erste Frage ein:

            Bei Betriebseinnahmen als umsatstzeuerlicher Kleinunternehmer ist kein Eintrag zu machen.
            Ok, dann soll ich woh meine Einnahmen als Brutto bei "Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung / Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" eingeben?

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45949

              #7
              Ok, dann soll ich woh meine Einnahmen als Brutto bei "Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung / Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" eingeben?
              Nein, hier müssen Nettoeinnahmen angegeben werden, das steht doch dabei.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Rabones
                Neuer Benutzer
                • 11.10.2022
                • 6

                #8
                En Eigenverbrauch gebe ich dann bei " Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben" an?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45949

                  #9
                  Dort ist die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch mit anzugeben. Hier gibt es Informationen zu dem Thema: einschließlich

                  einer Ausfüllhilfe zur EÜR: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...x&f=Amberg&t=x

                  Vom Liebhabereiwahlrecht hast du ja nicht Gebrauch gemacht ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Rabones
                    Neuer Benutzer
                    • 11.10.2022
                    • 6

                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Vom Liebhabereiwahlrecht hast du ja nicht Gebrauch gemacht ?
                    Leider nicht. Mein Berater der Solarfirma hat mir zur Regebesteuerung gerate, da man seiner Ansicht nach "nicht so viel" bei der Steuer beachten muss.

                    Muss ich bei Punkt 7 das eintragen?
                    7-Enthamnen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG
                    • Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen
                      Wir von mir hier zusätzlich der Eigenverbrauch verlangt? Oder kann ich ihn bei Betriebseinnahmen weglassen? (also die KWh*20Cent)
                    • Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen
                      Was darf man hier eintragen? z.B. den Bau der PV-Anlage als Nettowert?

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45949

                      #11
                      Leider nicht. Mein Berater der Solarfirma hat mir zur Regebesteuerung gerate, da man seiner Ansicht nach "nicht so viel" bei der Steuer beachten muss.
                      Die Regelbesteuerung betrifft doch nur die Umsatzsteuer und nicht die Einkommensteuer. Für die Umsatzsteuer brauchst du keine EÜR.

                      Ja die Entnahmen und Einlagen kannst du so erklären, mit den Betriebseinnahmen haben diese Einträge nichts zu tun.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      • Rabones
                        Neuer Benutzer
                        • 11.10.2022
                        • 6

                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Für die Umsatzsteuer brauchst du keine EÜR.
                        Ich habe ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, dass ich das abgeben soll.

                        Ist das so ok?
                        4-2 Betriebsausgaben:
                        • Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (ohne häusliches Arbeitszimmer)
                          Hier kann ich die gezahlten Zinsen vom Jahr 2021 angeben?
                        • An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG ist zu beachten)
                          Kommt hier der Betrag der Umsatzsteuer-Vorauszahlung / Überschuss von den vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung rein? Oder wird das nicht benötigt.

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