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Arbeitsmittel-Beleg mit Namen eines Lebenspartners in Anlage N absetzbar?

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    Arbeitsmittel-Beleg mit Namen eines Lebenspartners in Anlage N absetzbar?

    Darf man Arbeitsmittel in Anlage N als Werbungskosten angeben, wenn die Rechnung zwar auf den Namen des noch unverheirateten Lebensgefährten läuft und von diesem zunächst bezahlt wurde, danach aber die Steuerpflichtige den aufgerundeten Betrag für das von ihr genutzte Arbeitsmittel direkt wiederum auf das Konto des Lebensgefährten überwiesen hat?
    Zuletzt geändert von ; 12.10.2022, 21:57.

    #2
    1) das ist Steueerecht und kann/darf hier nicht behandelt werden
    2) das FA möchte im Regelfall keine Belege sehen
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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