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Krankenkassebeiträge und Freibeträg

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    Krankenkassebeiträge und Freibeträg

    Hallo,
    wie werden die Krankenkassenbeiträge bei Pensionsfond und Betriebsrente, bei der Einkommenssteuer in die Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 16 eingetragen?
    Wird hier der Bruttobetrag eingetragen, oder der Betrag nach Berücksichtigung des Freibetrages (164,50 Euro)?
    Ich weiß halt nicht wenn ich den reduzierten Betrag eintrage, ob das Finanzamt den Betrag nicht nochmal um den Freibetrag reduziert.

    Gruß
    Paul

    #2
    Es ist das einzutragen, was dir als von dir bezahlt bescheinigt wurde. Oder was meinst du mit Bruttobetrag ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe ja von der Krankenkasse eine Mitteilung bekommen was ich zu zahlen habe dabei wurde ja der Freibetrag von 164,50 Euro berücksichtigt. Also bezahle ich ja dadurch weniger, die Frage ist gebe ich den bereits reduzierten Betrag ein oder den Betrag ohne den Freibetrag. Meine Bedenken sind wenn ich den bereits reduzierten Betrag angebe das, dass Finanzamt noch mal den Freibetrag abzieht.
      Gruß
      Paul

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        #4
        Meine Bedenken sind wenn ich den bereits reduzierten Betrag angebe das, dass Finanzamt noch mal den Freibetrag abzieht.
        Wie kommst du jetzt darauf

        Diese Entlastung für Betriebsrenten betrifft doch die Bemessungsgrundlage (BMG) für die KV-Beiträge und hat nichts mit dem Finanzamt zu tun.

        Man kann nicht einen Beitrag erklären, den man theoretisch zahlen müsste, wenn es diese Entlastung bei der BMG nicht geben würde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,
          wenn es um die Basisversicherung geht, ist es egal ob du den falschen Betrag einträgst, die Basisversicherungen werden dem Finanzamt elektronisch mitgeteilt und in der richtigen Höhe berücksichtigt.
          Die Zusatzkrankenversicherung wird dem Finanzamt nicht mitgeteilt, diese muss in der tatsächlich bezahlten Höhe eingetragen werden, für diese werden dem Finanzamt auch keine Freibeträge mitgeteilt.
          Gruß
          Sonja

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