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Frage zu Formular R-AV

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    Frage zu Formular R-AV

    Hallo,
    was trage ich in das Formular R-AV unter Zeile 6 "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" ein, wenn in der Leistungsmitteilung nichts drin steht. Elster will aber zwingend einen Eintrag.
    LG

    #2
    Um welche Art von Altersbezügen geht es denn bei der Leistungsmitteilung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      es handelt sich dabei um Einkünfte aus der VBL vom öffentlichen Dienst. Hierfür habe ich eine Leistungsmitteilung erhalten. Aber in der Bescheinigung steht nichts was ich in die Zeile 6 eintragen kann.
      LG

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        #4
        es handelt sich dabei um Einkünfte aus der VBL vom öffentlichen Dienst
        Normalerweise sind VBL-Renten in Zeile 15 zu erfassen. Hast du schon mal versucht, die Daten über den Bescheinigungsabruf einzufüllen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,
          ich habe, wie es in der Leistungsmitteilung eingetragen ist, Angaben im Formular R-AV unter Zeile 4,7, 15 und 16 gemacht. Aber das Programm fordert eine Eingabe zusätzlich in Zeile 5 und 6.
          Und ich weiß nicht was ich da eintragen soll, bzw. woher ich diese Angaben nehmen soll.
          Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal über Elster die Steuererklärung. Bis auf das Formular R-AV ist auch soweit alles gut gegangen.

          LG

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            #6
            Zeile 7 überrascht mich. Bist Du sicher?

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              #7
              Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal über Elster die Steuererklärung. Bis auf das Formular R-AV ist auch soweit alles gut gegangen.
              Meine Empfehlung ist, bei Renten generell den Bescheinigungsabruf zu nutzen. Zu starten über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten.

              Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Ok. Das versuche ich dann mal. Komme erst Morgen dazu, da ich dann jetzt weg muss. Falls ich noch Fragen habe, melde ich mich wieder. Vielen lieben Dank mal für die Hilfe und Unterstütung.
                LG

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                  #9
                  Da es mindestens drei verschiedene Arten von vbl Rente gibt, Klassik West, Extra, Ost und man bei der dritten noch die Wahl zwischen Riester-Förderung und Paragraph 3 ESt Nr. 63 hat, nutzt man in der Tat besser den Abruf von Bescheinigungen. Die Angabe vbl Rente alleine ist jedenfalls nicht ausreichend.

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                    #10
                    Ich werde auf jeden Fall versuchen die Bescheinigungen abzurufen. Ich hoffe dass das klappt..... Melde mich dann wieder.
                    Vielen Dank mal und schönen Abend noch.
                    LG

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                      #11
                      Hallo multi,
                      habe jetzt versucht die Bescheinigungen abzurufen. Leider hat es daran gescheitert, dass ich den Abrufcode erst abrufen muss. Jetzt warte ich mal darauf und hoffe, dass ich ihn noch vor Abgabeschluss der Steuererklärung bekomme. Falls ich damit Probleme habe, melde ich mich wieder.
                      Vielen Dank für die Unterstützung.
                      Schönen Sonntag noch.
                      LG

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                        #12
                        Hallo multi,
                        habe jetzt den Datenabruf durchgeführt. Aber ich frage mich, warum immer noch kein Eintrag im Formular R-AV, unter "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" eingetragen ist.
                        Weißt Du das vielleicht?
                        LG

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                          #13
                          Aber ich frage mich, warum immer noch kein Eintrag im Formular R-AV, unter "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" eingetragen ist.
                          In welche Zeile der Anlage R-AV / bAV wurde die Rente denn jetzt übernommen ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Vor allem, hast Du vorher Deine Eingaben in der Anlage alle gelöscht?

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                              #15
                              Und was hat jetzt die Antwort zur Anlage V mit der Anlage R-AV / bAV zu tun ?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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