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AFA Bemessungsgrundlage/ Kaufpreisaufteilung Neubau Haus mit Einliegerwohnung:

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    AFA Bemessungsgrundlage/ Kaufpreisaufteilung Neubau Haus mit Einliegerwohnung:

    AFA Bemessungsgrundlage/ Kaufpreisaufteilung Abschreibung Neubau Haus mit Einliegerwohnung:


    Beispieldaten:
    Grundstückskauf: 100.000€
    Kaufpreis/Baukosten Haus mit allen Nebenkosten: 400.000€

    Laut Bundesministerium sind die Herstellungs- und Anschaffungskosten um den Grund- und Bodenanteil zu kürzen. Hierzu gibt es ja auch einen Berechner auf dessen Homepage.
    Gilt das für Neubauten und für Gebrauchte Häuser?
    Oder kann ich beim Neubau, da ich ja den Grundstückswert (100.000€) weiß, einfach von den Herstellungskosten (400.000€) ausgehen und die Abschreibung berechnen?

    Somit die 400.000€ auf die m² der Einliegerwohnung umlegen und dann 2% davon jährlich abschreiben.
    Oder ist diese Rechnung wo man Grund und Bodenanteil heraus kürzt immer zwingend notwendig?

    #2
    Oder kann ich beim Neubau, da ich ja den Grundstückswert (100.000€) weiß, einfach von den Herstellungskosten (400.000€) ausgehen und die Abschreibung berechnen?
    Wenn man die Herstellungskosten des Gebäudes kennt, muss man keine Aufteilung berechnen, das ist doch logisch.

    Viele Neubauten werden aber schlüsselfertig vom Bauträger gekauft, da muss ebenso aufgeteilt werden wie beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn man die Herstellungskosten des Gebäudes kennt, muss man keine Aufteilung berechnen, das ist doch logisch.

      Viele Neubauten werden aber schlüsselfertig vom Bauträger gekauft, da muss ebenso aufgeteilt werden wie beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie.

      So logisch war es mir nicht, da ich eben schon verschiedene Aussagen gehört habe.

      Bauplatz hatten wir seperat erworben und daher sind mir die Kosten hierzu bekannt.

      Heißt ich darf die 400.000€, umgelegt auf die größe der Einliegerwohnung, direkt als Abschreibung ansetzen??

      Kommentar


        #4
        Heißt ich darf die 400.000€, umgelegt auf die größe der Einliegerwohnung, direkt als Abschreibung ansetzen??
        Wenn in den 400 TE keine Erschließungskosten enthalten sind, die das Grundstück betreffen, ist das die BMG.

        Allerdings erfolgt die Aufteilung zwischen Gesamtaufwand und absetzbaren Werbungskosten in der Anlage V selbst. Da ist dann bei

        verhältnismäßiger Aufteilung der Prozentsatz der Eigennutzung anzugeben, siehe Zeilen 33 der Anlage V.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Du darfst, ist aber freiwillig.

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