Hallo,
Neubau wurde zum 20.6.2021 bezogen und somit fertiggestellt.
(Einliegerwohnung wird erst seit August 2022 vermietet).
Bis zum 20.6.21 sind Kosten von als Beispiel 500.000€ angefallen.
Durch die Außenanlagen usw. sind nachträglich noch kosten angefallen.Zeitraum Juli - November 2021 Kosten von 3000€.
Ebenso Kosten in April 2022 von 4000€ für Außenanlagen.
Frage:
Darf ich alle nachfolgenden Kosten die vor der Vermietung im August 2022 angefallen sind noch in die AFA Bemessungsgrundlage von 2021 eintragen oder wie macht man das wenn ich nachgang kosten angefallen sind?
Neubau wurde zum 20.6.2021 bezogen und somit fertiggestellt.
(Einliegerwohnung wird erst seit August 2022 vermietet).
Bis zum 20.6.21 sind Kosten von als Beispiel 500.000€ angefallen.
Durch die Außenanlagen usw. sind nachträglich noch kosten angefallen.Zeitraum Juli - November 2021 Kosten von 3000€.
Ebenso Kosten in April 2022 von 4000€ für Außenanlagen.
Frage:
Darf ich alle nachfolgenden Kosten die vor der Vermietung im August 2022 angefallen sind noch in die AFA Bemessungsgrundlage von 2021 eintragen oder wie macht man das wenn ich nachgang kosten angefallen sind?
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