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Anlage SO Leistungen und Private Veräußerungsgeschäfte

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    Anlage SO Leistungen und Private Veräußerungsgeschäfte

    Hallo,

    einmal kurz zur Situation. Ich habe Krypto gekauft gehabt und muss nun für die Steuerklärung einmal die Swaps als Veräußerungsgeschäfte sowie das Staking als "Leistungen" angeben. Ich habe errechnet, dass ich mit den Privaten Veräußerungsgeschäften unter der Freibetragsgrenze von 600€ bin. Somit müsste ich das auch nicht ausfüllen, wollte es aber lieber zur Sicherheit trotzdem angebe, damit das Finanzamt bescheid weiß.
    Nun ist das Ausfüllen etwas schwierig, da es viele Transaktionen waren und ich es als eine Angabe zusammenfassen wollte und bei nachfrage sonst ein Excel-Dokument erstelle. Da ich aber immer einen Kaufs und Verkaufszeitung angeben muss (Zeile 43), ich aber nie wirklich etwas Verkauft habe, ist das schwierig. Vor allem muss ich in Zeile 44 und 45 auch den Kauf/Verkaufspreis angebe. Da ich alles als eine Angabe zusammen fassen wollte, klappt das ganze nicht so. Wenn ich z.B. 200€ als Gewinn angeben möchte, kann ich ja vermutlich nicht einfach zum Kauf 0 und verkauf 200 angeben damit der Gewinn von 200 erfasst wird?
    Laut verschiedenen Quellen online soll es scheinbar legitim sein, dass man eine Zusammenfassung der Käufe/Swaps erstellt und in die Steuerklärung einträgt. Allerdings war nirgendwo ein Beispiel wie sowas aussieht. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Und die andere Frage ist, ob es richtig ist, die Transaktionskosten bei "Leistungen" für das Staking mit anzugeben, da es ja Werbungskosten sind um diese Währung zu erhalten und ich bisher nichts verkauft habe.

    #2
    Somit müsste ich das auch nicht ausfüllen, wollte es aber lieber zur Sicherheit trotzdem angebe, damit das Finanzamt bescheid weiß.
    Warum willst du einen Sachverhalt erklären, der nicht erklärungspflichtig ist ? In der Hilfe steht folgendes:

    Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2021 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder
    die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 €, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner
    weniger als 600 € betragen haben. Haben Sie innerhalb der o. g. Fristen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe einfach gelesen, dass es hilfreicher ist, wenn man es angibt. Vor allem da die Berechnung ja auch nicht so einfach ist. Es hat mich z.b. Selbst viele Stunden gekostet das ganze durchzurechnen. Daher wollte ich nicht, dass ich es nicht angebe, es aber in der Zukunft irgendwann geprüft wird und ich einen Fehler gemacht habe, der dann als Steuerhinterziehung verstanden wird.

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