Guten Tag,
im November 2021 ist meine Frau verstorben. Am 13. 1. 22 ist mir vom hiesigen Finanzamt eine neue Steuernummer zugeteilt worden.
Meine Frage ist nun, ob bei der EK-Steuererklärung für 2021 (Zusammenveranlagung) die alte Steuernummer oder schon die neue Steuernummer angeben werden muss.
Gruß
keschei
im November 2021 ist meine Frau verstorben. Am 13. 1. 22 ist mir vom hiesigen Finanzamt eine neue Steuernummer zugeteilt worden.
Meine Frage ist nun, ob bei der EK-Steuererklärung für 2021 (Zusammenveranlagung) die alte Steuernummer oder schon die neue Steuernummer angeben werden muss.
Gruß
keschei
Kommentar