Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rentner im Ausland mit EU/EWR Bescheinigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rentner im Ausland mit EU/EWR Bescheinigung

    Hallo, an alle Forum Mitglieder,

    Ich bin von Nationalität Belgier und lebe und wohne auch in Belgien.

    Da ich mein Leben lang als sogenannten Grenzgänger in Deutschland, dort in Aachen beruflich tätig war, erhalte ich heute meine Rente auch von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.

    Als Grenzgänger fuhr ich dann täglich von meinem Wohnort in Belgien nach Aachen und abends wieder zurück, die Entfernung war 15 Km.

    Nun frage ich mich schon seid längerem wie ich an einen Zugangskode komme, um mein Steuerkonto, welches ich in Deutschland habe, beim RIA-Finanzamt in Neubrandenburg, die meine Einkommensteuer auch bearbeiten, in Augenschein zu bekommen, um zu sehen wie und wann meine Zahlungen dort angekommen und ein registriert wurden.

    Bis heute habe ich immer noch keinen Zugangskode bekommen.

    Es würde mich auch sehr interessieren, wie meine Einkommensteuer mehr detailliert berechnet wurde als durch dies mit dem Steuerbescheid bisher geschieht.

    Da ich hier in Belgien ebenfalls eine sehr kleine Rente von ca. 150 € /Monat bekomme, muss ich diese Rentenzahlungen auch nach Deutschland melden, dies geschieht mit einer EU/EWR Bescheinigung.

    Durch die Mini-Rente hier in Belgien wird meine Steuerberechnung in Deutschland etwas komplizierter, da dort von einem Progressionsvorbehalt die Rede ist.

    Wer kennt sich da etwas besser aus als ich und kann mir da das eine oder andere dazu erklären?

    Ich würde mich sehr über Rückmeldungen von Euch mit Tipps freuen.

    Da ich mich erst heute hier im Forum angemeldet haben möchte, ich Euch bitten mich zu entschuldigen, wenn ich etwas falsch hier gemacht habe.
    Zuletzt geändert von 659888; 23.02.2023, 20:39.

    #2
    Bis heute habe ich immer noch keinen Zugangskode bekommen.
    Eine deutsche Steueridentifikationsnummer müsstest du aber bekommen haben oder ? Damit müsste eine Registrierung

    grundsätzlich möglich sein, vorausgesetzt, Neubrandenburg (RIA) aktiviert die Adressverwaltung für Mein ELSTER. Ob das

    viel bringt, da habe ich meine Zweifel. Eine Steuerkontoabfrage ist nach meiner Kenntnis nur mit Signaturkarte oder mit

    deutschem Personalausweis möglich. Das dürfte sich nicht lohnen, die Karten kosten ja richtiges Geld.

    Ein detailliertere Steuerberechnung als im Bescheid gibt es auch bei Mein ELSTER nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      Ja, eine deutsche Steueridentifikationsnummer habe ich, außerdem auch eine Steuernummer.
      Ich denke wie Du schon schreibst, hat Neubrandenburg (RIA) nicht die Aktivierung in die Adressverwaltung für Mein ELSTER gemacht.
      Kann ich von Neubrandenburg (RIA) verlangen, dass sie diese Aktivierung in die Adressverwaltung für Mein ELSTER vornehmen?

      Jetzt habe ich noch etwas Dringendes zu der "Anlage Sonderausgaben 2021", die ich derzeit zum Verschicken, versenden, mit meiner Einkommensteuer Erklärung 2021 vorbereite.

      Ich habe in 2021 einen großen Betrag an einer Gemeinnützige Stiftung gemacht.

      Den gestifteten Betrag muss ich doch, wenn ich das im Formular richtig verstehe, unter "ZUWENDUNGEN" dann unter "Spenden an das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung" in der "ZEILE 10" = "2021 geleistete Spenden (lt. Bestätigungen / lt. Betriebs- finanzamt) an Empfänger im EU- / EWR-Ausland" in der "ZELLE 224" eintragen, oder?

      Mein Problem ist aber, dass ich nicht weiß, welchen Betrag, ich in der "ZEILE 11" = "Von den Spenden in den Zeilen 9 und 10 sollen 2021 berücksichtigt werden" in der "ZELLE 212" eintragen soll.

      Ich glaube zu wissen, dass man an SPENDEN nur maximal 20 % Steuermindernd einsetzen kann, aber von welchem Betrag werden diese maximal 20% Steuermindernd genommen, das ist hier meine Frage.

      Ich bin mir unschlüssig, ob dies der Betrag ist, den ich unter:

      a) Der Berechnung des zu versteuernden Einkommens, als sonstige Einkünfte, und dort unter, inländische Leibrenten, den Jahresbetrag der erhaltenen Rente in 2021 ist?

      Oder aber

      b) Der Gesamtbetrag der Einkünfte, nach Abzug von "ab steuerfreier Teil der Rente = -6.462 €", sowie "ab Werbungskosten-Pauschbetrag = -102 €", ist der verbleibende Betrag für die "Summe der Einkünfte bzw. der Gesamtbetrag der Einkünfte" sein soll.

      Die Differenz der beiden Endresultate von a) und b) ist dann ja immerhin -6.564 €, wodurch dann ja auch logischerweise der 20 % Steuerminderungsbetrag entsprechend unterschiedlich ist.

      Meine FRAGE hier ist also, von welchem Betrag muss ich die 20 % als Steuermindernd angeben, von dem "dem Jahresbetrag der erhaltenen Rente in 2021" oder von der "Summe der Einkünfte bzw. der Gesamtbetrag der Einkünfte" ?

      Der verbleibende Überschuss meiner großen SPENDE würde ich dann in den Folgejahren verwenden.

      Da ich nur noch wenig Zeit zur Abgabe meiner Einkommensteuer Erklärung habe, würde ich mich freuen, wenn ich eine möglichst zeitnahe Rückantwort bekommen würde.

      Im voraus schon mal herzlichen Dank!
      Beste Grüße HELMUT alias 659888

      Kommentar


        #4
        Kann ich von Neubrandenburg (RIA) verlangen, dass sie diese Aktivierung in die Adressverwaltung für Mein ELSTER vornehmen?
        Meiner Meinung nach schon. Eigentlich müssten die wissen, wie man das aktiviert, die haben doch nur Rentner im Ausland.

        Was bei einem Softwarezertifikat leider nicht funktioniert, ist der Bescheinigungsabruf, da die Briefe mit dem Abrufcode nicht ins Ausland verschickt

        werden. Dafür bräuchte man eine Registrierung mit Sicherheitsstick, der an die 50,00 € kostet, wobei die Steuerkontoabfrage aber damit auch nicht

        möglich ist.

        Was deine Frage zu den Spenden angeht. Die 20% beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte.

        Hast du denn überhaupt in den Vermögensstock einer Stiftung gespendet ? Spenden in das verbrauchbare Vermögen einer Stiftung sind da nicht

        gemeint, die gibt man in Zeile 5 der Anlage Sonderausgaben an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24,

          Sorry für meine späte Rückmeldung auf Deine letzte Nachricht.

          Deine Fragen in Deiner letzten Nachricht vom 25.10.2022 bezüglich :
          HTML-Code:
           Was Deine Frage zu den Spenden angeht. Die 20 % beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte.
          
          Hast Du denn überhaupt in den Vermögensstock einer Stiftung gespendet ?
          Spenden in das verbrauchbare Vermögen einer Stiftung sind da nicht gemeint, die gibt man in Zeile 5 der Anlage Sonderausgaben an.
          Das Theme ist erledigt, ich hatte es mit allen Beweismitteln als "Anlage Sonderausgaben 2021" mitgeschickt und die Spende wurde auch akzeptiert und mit 20 % in der Berechnung abgezogen.

          Der noch verbleibende Rest des Spendenbetrages wird mir in den nächsten Einkommensteuern Berechnungen abgezogen.

          Das Thema SPENDE ist als abgeschlossen hier im Forum, Frage ist nun wie kann ich dieses Thema herauslöschen bzw. als erledigt markieren ?

          Kommentar


            #6
            Zitat von 659888 Beitrag anzeigen
            wie kann ich dieses Thema herauslöschen bzw. als erledigt markieren ?
            Das ist hier eigentlich nicht vorgesehen. Ich hab mal ein Erledigt: dem Betreff vorangestellt.

            Kommentar


              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Das ist hier eigentlich nicht vorgesehen. Ich hab mal ein Erledigt: dem Betreff vorangestellt.
              Hallo L. E. Fant.

              Leider hast Du ein Thema als Erledigt bezeichnet, welches aber noch nicht erledigt ist.

              Kannst Du das bitte wieder rückgängig machen, da es NICHT erledigt ist?

              Nur das Theme SPENDEN möchte ich als erledigt kennzeichnen.

              Wie macht man das übrigens etwas als Erledigt markieren, ich möchte das später selber machen, weiß aber nicht wie das geht.

              Gruß Helmut

              Kommentar


                #8
                Kannst Du das bitte wieder rückgängig machen, da es NICHT erledigt ist?
                Was ist denn offen ? Die Fragen, die wir im Anwenderforum beantworten können, sind doch beantwortet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Das tut mir dann leid. Allerdings kenn ich das auch aus anderen Foren nicht, dass man einen Teil eines Threads als erledigt markiert.

                  Offenbar hast Du ja Deine Ausgangsfrage schon editiert. Da hättest Du das Erledigt: gleich mit rausnehmen können.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X