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Einmalzahlung aus betrieblicher Direktversicherung

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    Einmalzahlung aus betrieblicher Direktversicherung

    Hallo zusammen,

    aufgrund eines Arbeitgeberwechsels steht die Überlegung im Raum, die bestehende Direktversicherung zu kündigen. Dies wurde sowohl von der Versicherung als auch vom ehemaligen Arbeitgeber freigegeben. Die Auszahlung wird als Abfindung deklariert und folgende Info ist in der Bestätigung enthalten:

    Da es sich bei dieser Versicherung um eine ehemalige betriebliche Altersversorgung handelt und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften bestehen, ist eine vorzeitige Inanspruchnahme der Leistungen nur im Rahmen einer Abfindung nach § 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) möglich.
    Diese Anwartschaft wird gemäß § 3 Absatz 1 BetrAVG zum 01.08.2022 durch eine Kapitalzahlung in Höhe von 4.206,86 EUR abgefunden.
    Die Kapitalzahlung ist, sofern die Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen wurden, in voller Höhe als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG zu versteuern.

    Leider finde ich nirgends eine Antwort darauf, wo ich die Auszahlung in meiner Elster Steuererklärung eintragen müsste. Prinzipiell hätte ich jetzt an Anlage SO gedacht, leider wird mir aber nicht klar, wo genau der Betrag einzupflegen wäre.

    Da ich im Web und beim Finanzamt nicht weiterkomme, hoffe ich hier auf Hilfe! Hat jemand einen Rat?

    Danke vor ab und liebe Grüße!
    J.J.

    #2
    Schau mal in der Anlage R-AV /bAV.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie,

      danke für dein Feedback! Hier ist mir leider auch nicht klar, wo es reinpassen würde....

      LG

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        #4
        Hier ist mir leider auch nicht klar, wo es reinpassen würde...
        Das wird ich aus der Abrechnung bzw. der Leistungsmitteilung schon ergeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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