Kryptowährung

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  • Bochumer
    Neuer Benutzer
    • 13.01.2019
    • 11

    #1

    Kryptowährung

    Guten Abend,
    sollten Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen (Bitcoin) in der Steuererklärung angegeben werden, um diese dem Finanzamt anzuzeigen. Die Haltezeit beträgt mehr als ein Jahr, so dass die Gewinne steuerfrei sein sollten.

    Es ist ein nicht unerheblicher Betrag und ich möchte hier einfach auf der sicheren Seite sein und mir das vom Finanzamt so bestätigen lassen. Wie gehe ich am besten vor und was ist sinnvoll.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Du wirst keine Eingabemöglichkeit finden.

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    • Bochumer
      Neuer Benutzer
      • 13.01.2019
      • 11

      #3
      Wie teile ich dem Finanzamt denn das am besten rechtsicher mit?
      Wenn ich das richtig sehe, bin ich wegen der Haltedauer in der Nachweispflicht, was ja nicht unbedingt trivial ist, wenn das auch anerkannt werden soll. Eine spätere böse Überraschung möchte ich auf jeden Fall vermeiden.

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Du bewahrst die Unterlagen darüber gut auf und legst diese auf Verlangen vor.

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        • Bochumer
          Neuer Benutzer
          • 13.01.2019
          • 11

          #5

          Ich habe noch einmal recherchiert. Es wird teilweise eine Angabe im Mantelbogen unter ergänzende Angaben zur Steuererklärung (Zeile 45) empfohlen.
          Was ist davon zu halten?

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          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4273

            #6
            Zitat von Bochumer Beitrag anzeigen
            [Ich habe noch einmal recherchiert. Es wird teilweise eine Angabe im Mantelbogen unter ergänzende Angaben zur Steuererklärung (Zeile 45) empfohlen.
            Was ist davon zu halten?
            Wenn du willst, kannst du dem FA dort auch mitteilen, dass in Buxtehude die Sonne scheint. Du kannst es dem FA auch alternativ per Brief oder per Mitteilung über Elster schicken.

            Technisch sorgen die ergänzenden Angaben dafür, dass die Erklärung nicht vollmaschinell bearbeitet werden kann, sondern definitiv ein Mensch zu Gesicht bekommt. Wenn es das ist, was du willst, mach es so. Eine Bestätigung der Art, dass das FA zur Kenntnis genommen hat, dass Gewinne aus Bitcoin vorliegen, diese aber wegen der Haltedauer steuerfrei bleiben, wird es nicht geben.

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            • Bochumer
              Neuer Benutzer
              • 13.01.2019
              • 11

              #7
              Eine Angabe im Mantelbogen bedeutet doch, dass es zur Steuererklärung gehört? Spätestens mit dem Steuerbescheid sollte dann doch Rechtssicherheit bestehen!?
              Die Gewinne habe ich dann korrekt angebenden und das Finanzamt bestätigt das durch den Bescheid, fordert vorher wahrscheinlich aber die Belege und ggf. eine Nachzahlung!?

              Ansonsten könnte das Finanzamt innerhalb der nächsten 10 Jahre, also bis zur Verjährung, mir Steuerhinterziehung vorwerfen.
              Ob meine Belege vom Finanzamt anerkannt werden, ist schwer zu sagen, eine sehr ungewisse Zeit, die im Falle eine Nachzahlung, Strafe, Zinsen etc. bei der Summe dann auch existenzbedrohend sein kann.
              Zuletzt geändert von Bochumer; 31.10.2022, 08:36.

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              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4273

                #8
                Zitat von Bochumer Beitrag anzeigen
                Eine Angabe im Mantelbogen bedeutet doch, dass es zur Steuererklärung gehört? Spätestens mit dem Steuerbescheid sollte dann doch Rechtssicherheit bestehen!?
                Du schreibst also rein "Ich hatte Bitcoin-Gewinne, die aufgrund der Haltedauer steuerfrei sind", das FA erlässt den Bescheid, und damit hat das FA rechtsverbindlich festgestellt, dass die Gewinne steuerfrei sind?
                Gewagter Ansatz.

                PS: Deine Beiträge sind übrigens wegen der Schriftwahl sehr schwer lesbar. Gibt es einen Grund, Standardschriftart und -größe zu ändern?

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                • Bochumer
                  Neuer Benutzer
                  • 13.01.2019
                  • 11

                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Du schreibst also rein "Ich hatte Bitcoin-Gewinne, die aufgrund der Haltedauer steuerfrei sind", das FA erlässt den Bescheid, und damit hat das FA rechtsverbindlich festgestellt, dass die Gewinne steuerfrei sind?
                  Gewagter Ansatz.
                  Nein, ich gebe nur meine Bitcongewinne mit Kauf- und Verkaufsdatum an. Die Entscheidung der Besteuerung überlasse ich erstmal dem Finanzamt. Wahrscheinlich werden Belege verlangt, die reiche ich selbstverständlich nach. Falls Steuern erhoben werden sollten, lege ich Widerspruch mit Verweis auf das Schreiben des BMF vom 10. Mai, indem die Besteuerung geregelt wurde, ein.

                  Was spricht dagegen? Übersehe ich etwas?

                  Kommentar

                  • Beamtenschweiß
                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.04.2014
                    • 3022

                    #10
                    Du machst dir das Leben selber unnötig schwer.
                    Die Anlage SO - wo diese Geschichte rein gehören würde - sagt eindeutig aus, dass nur Geschäfte innerhalb der Spekulationsfrist erklärt werden sollen. Wenn dieser Tatbestand nicht erfüllt ist, dann brauchst du es auch nicht erklären. Auf Grund dieser eindeutigen Aussage im "Erklärungsvordruck" wird dir auch später niemand etwas vorwerfen können. Es sei denn, deine Angaben hinsichtlich der Haltefrist wären falsch gewesen.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar

                    • Bochumer
                      Neuer Benutzer
                      • 13.01.2019
                      • 11

                      #11
                      Viele Kryptoinvestoren scheinen mittlerweile steuerlich auf die Nase zu fallen. Das möchte ich verhindern, insbesondere weil ich nicht abschätzen kann, ob meine Dokumentation wirklich ausreichend ist. Es ändert sich viel in diesem Bereich, Börsen schließen, benötigte Daten sind eventuell in Zukunft nicht mehr verfügbar, etc. Es scheint so, dass niemand wirklich klare Antworten auf diese Fragestellungen rund um Krypto hat. Im Gegenzug rüsten die Finanzämter auf, um Kryptosteuersünder und vermeintliche Kryptosteuersünder habhaft zu werden.

                      Daher möchte ich einfach auf der sicheren Seite sein. Was haltet ihr von der von mir vorgeschlagenen Vorgehensweise? Übersehe ich da etwas, oder funktioniert das so nicht?

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                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15389

                        #12
                        Wenn Du Rechtssicherheit haben möchtest, dann musst Du einen Antrag auf Verbindliche Auskunft stellen.

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                        • multi
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.01.2018
                          • 4273

                          #13
                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          Wenn Du Rechtssicherheit haben möchtest, dann musst Du einen Antrag auf Verbindliche Auskunft stellen.
                          Irgendwie fehlt mir auch der Zusammenhang mit Elster...

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                          • Bochumer
                            Neuer Benutzer
                            • 13.01.2019
                            • 11

                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Wenn Du Rechtssicherheit haben möchtest, dann musst Du einen Antrag auf Verbindliche Auskunft stellen.
                            Danke für die Info, werde mich da mal schlau machen.
                            Gegen eine Eintragung in den Mantelbogen sollte aber erstmal auch nichts sprechen oder?

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                            • L. E. Fant
                              Erfahrener Benutzer
                              • 20.09.2013
                              • 15389

                              #15
                              multi hat da schon Recht, mit Elster haben Deine Fragen nichts zu tun. Natürlich kannst Du den Antrag auf Verbindliche Auskunft mit Elster senden. Und unter unter ergänzende Angaben zur Steuererklärung kannst Du alles mitteilen, wonach Dir ist.

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