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Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?

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    Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?

    Hallo Community,

    diese Frage ist im Grunde nicht unterzubringen in den anderen Foren:

    Deshalb versuche ich es hier:


    Ich sollte eine Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - wie vorgehen u. mit einfacher Vorlage erstellen!?
    So dass ich sie abgeben kann!?

    Freue mich auf einen Tipp

    #2
    Was hast Du denn vor? Wie hoch sind die Einnahmen? Wie hoch die Ausgaben?

    Wo ist der Bezug zu Elster?

    Kommentar


      #3
      hi L.E.Fant,

      zuallererst: vielen Dank für deine rasche Rückmeldung !!

      vorweg: es ist kein direkter Bezug zu Elster.

      Aber ich dachte eben, dass ich das vllt hier besprechen kann - weil es ja auch gelegentlich für die Steuer direkt solche Unterlagen notwendig werden


      Es geht um einen kleines Startup das noch im Aufbau begriffen ist:
      Genauer geht es um einen schlichte Nachweis dass keine Einnahmen getätigt wurden - m.a.W. um eine "Nullsetzung"

      Genau genommen muss ich das bei der IHK vorlegen...

      Freue mich auf einen Tipp...

      Kommentar


        #4
        Die IHK bekommt doch das vom Finanzamt durch die Gewerbesteuererklärung übermittelt. Wenn du wirklich etwas vorlegen musst, wie sieht es mit dem Einkommensteuerbescheid aus, in dem die gewerblichen Einkünfte mit 0 drinnen stehen ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          hallo Picard777

          vielen Dank für Deine Rückmeldung. Das klingt sehr sehr logisch und nachvollziehbar.
          Das ist ein guter Ansatz.

          Also - so wie du das erläuterst - brauch ich hier nicht noch etwas extra zu tippen. /(Schreiben)

          Kommentar


            #6
            ....also es ist eine UG und das Dokument das ich brauche - ist für die IHK - die bieten - wie oben bereits erwähnt die Option dass in der Gründungszeit - bzw. auch im Folgejahr- die Beiträge erlassen werden können...


            also es ist so:

            ...welches Jahr muß ich nachweisen 2021 oder 2022?: 21 und 22

            ...es geht darum dass ich keine Einnahmen und nur geringe Ausgaben hab: bzw. nur ganz geringfügige Ausgaben!

            ....hab eine Gewerbeanmeldung abgegeben - mit welchem Gründungstag? April 21

            Nu hab ich die Frage; kann ich das auch "formlos" machen, oder muss es in eine strenge Form: Geht es - wenn ich das in einen Zwei oder Dreizeiler - also narrativ bringe oder brauchts es hier eine ausführliche Rechnung - Bilanzierung!?

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              #7
              Hast Du deine Steuererklärungen für die UG abgegeben ? Sicher ja, Frist war ja der 31.10.2022. Hast du schon die Steuerbescheide ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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