Software-Fehler

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  • LehmannE
    Neuer Benutzer
    • 01.11.2022
    • 3

    #1

    Software-Fehler

    Hallo ELSTER-Entwickler,

    ich habe einen Fehler gefunden für die Erfassung der "Grundsteuer für Bayern", wie folgt:
    1. Grundsteuererklärung
    2. Hauptvordruck (BayGrSt1)
    3. 5 - Ergänzenden Angaben zur Grundsteuererklärung.

    In dem 999 Zeichen großen Textfeld sind laut Fehlermeldung keine Zeilenumbrüche zulässig: Original Fehlermeldungstext: " ! Es sind nur Werte ohne Zeilenumbrüche erlaubt."

    Das muß wohl ein Versehen sein, denn so ein Textfeld ist je gerade dafür gedacht, einen Text einzugeben - und der enthält selbstverständlich auch Zeilenumbrüche, denn sonst ist die Lesbarkeit hinüber.

    Ich bitte um möglichst rasche Behebung dieses Fehlers.

    Viele Grüße aus Nürnberg
    Ernst



    Fehlermeldung_Elster.jpg
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4275

    #2
    Dies ist ein Anwenderforum ohne Beteiligung der Entwickler. Deine Bitte kommt daher nicht am Ziel an.

    Kommentar

    • LehmannE
      Neuer Benutzer
      • 01.11.2022
      • 3

      #3
      DANKE für die Info.
      Wie kann ich denn die Entwickler erreichen?

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4275

        #4
        Über die Hotline.

        Kommentar

        • J.-H. Janßen
          Neuer Benutzer
          • 01.11.2022
          • 3

          #5
          Hallo Ernst, Lesbarkeit - ich bitte Dich! Wer achtet denn noch auf so was!? Nein, Zeilenumbrüche mögen sie bei der Finanzverwaltung offensichtlich gar nicht. Den Hinweis habe ich heute bei einer textlichen Ergänzung zu meiner Einkommensteuererklärung nämlich auch bekommen. Bitte sehr, dann kriegen sie das eben als einen ungegliederten Textblock hingekübelt.

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #6
            Hallo J.-H. Janßen,
            kann ich nicht nachvollziehen -> schau mal die Anlage an.

            Ergänzende Angaben.png

            Tschüß

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              kann ich nicht nachvollziehen
              Ich hab das selber jetzt nicht ausprobiert. Aber hast Du schon mal auf Prüfen geklickt? ;D

              Kommentar

              • holzgoe
                Erfahrener Benutzer
                • 19.01.2009
                • 12107

                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                ....
                Ich hab das selber jetzt nicht ausprobiert. Aber hast Du schon mal auf Prüfen geklickt? ;D
                Ich nehme alles zurück ->da kommt die Fehlermeldung. Entschuldigung!!!

                Tschüß

                Kommentar

                • XaverWdg
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.02.2017
                  • 1048

                  #9
                  Wenn es keine größeren Probleme gibt.
                  Einfach durch einen Editor jagen und gut damit.
                  Das Problem mit den fehlenden Ümbrüchen hat die andere Seite.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45977

                    #10
                    Es wäre nicht verboten, Zeilenumbrüche zuzulassen. In anderen Formularen, wie z. B. der Belegnachreichung hat man es auch geschafft
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

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