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Erwerbsminderungsrente von Berufsgenossenschaft in Steuererklärung angeben?

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    Erwerbsminderungsrente von Berufsgenossenschaft in Steuererklärung angeben?

    Guten Tag,

    ich beziehe nach einen Arbeitsunfall eine kleine (20%) Erwerbsminderungsrente von der für mich zuständigen Berufsgenossenschaft.
    Diese rente wurde nun wegen keiner Aussicht auf komplette Besserung für unbefristet erklärt.
    Mittlerweile arbeite ich auch wieder in Vollzeit, in einen anderen Beruf.
    Nun meine Frage:

    wo muss die Berufsgenossenschaftsrente eingetragen werden, oder ist sie nicht zu erklären?

    MfG Landvogt1681

    #2
    wo muss die Berufsgenossenschaftsrente eingetragen werden, oder ist sie nicht zu erklären?
    Diese Rente ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei und unterliegt nach meiner Kenntnis auch nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort.
      Das hatte ich auch so vermutet, da sich diese Rente nicht in meiner Steuersoftware eintragen lässt.

      Kommentar

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