Guten Tag,
ich beziehe nach einen Arbeitsunfall eine kleine (20%) Erwerbsminderungsrente von der für mich zuständigen Berufsgenossenschaft.
Diese rente wurde nun wegen keiner Aussicht auf komplette Besserung für unbefristet erklärt.
Mittlerweile arbeite ich auch wieder in Vollzeit, in einen anderen Beruf.
Nun meine Frage:
wo muss die Berufsgenossenschaftsrente eingetragen werden, oder ist sie nicht zu erklären?
MfG Landvogt1681
ich beziehe nach einen Arbeitsunfall eine kleine (20%) Erwerbsminderungsrente von der für mich zuständigen Berufsgenossenschaft.
Diese rente wurde nun wegen keiner Aussicht auf komplette Besserung für unbefristet erklärt.
Mittlerweile arbeite ich auch wieder in Vollzeit, in einen anderen Beruf.
Nun meine Frage:
wo muss die Berufsgenossenschaftsrente eingetragen werden, oder ist sie nicht zu erklären?
MfG Landvogt1681
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