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Für die Onlineversion erwartet man vielleicht ein bißchen mehr.
Mag sein, aber mehr als die amtliche Anleitung wurde in der Vergangenheit nicht geboten und ich erwarte da auch keine Verbesserungen.
Wer es komfortabler haben will, muss sich ein kommerzielles Steuerprogramm kaufen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Mag sein, aber mehr als die amtliche Anleitung wurde in der Vergangenheit nicht geboten und ich erwarte da auch keine Verbesserungen.
Meines Erachtens ist das auch eher Feature als Bug. Wahrscheinlich wäre es rechtlich arg bedenklich, wenn Mein Elster Anleitungen und Hilfestellungen mit Verweisen bieten würde, die inhaltlich über die Anleitungen auf Papier hinaus gehen.
Bei ElsterFormular gab es durchaus auch zusätzliche Ausfüllhilfen wie die Lohnsteuerbescheinigung oder die Steuerbescheinigung für Kapitalerträge.
Wenn man wollte, dürfte man m. E. schon mehr Hilfen anbieten, als das gegenwärtig der Fall ist.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Für mich ist das einerlei was früher war ...
Die vorhandenen Hilfetexte lassen einfach die Informationen aus, die Ich zum Verständis brauche, und das sollte
jeder auch ohne weitere Kosten selber verstehen können.
Die vorhandenen Hilfetexte lassen einfach die Informationen aus, die Ich zum Verständis brauche, und das sollte
jeder auch ohne weitere Kosten selber verstehen können.
Dann bräuchte es keine Steuerberater mehr oder schlaue Menschen die in ihren Kommentaren den Gesetztext in verständliches deutsch übersetzen :-)
Zum Beisporl so etwas: "Willkommen zum Steuerportal. Hier können Sie die aufgrund ££ soundso und oder auch nicht etc Abgaben vornehmen".
Die Paragraphenangaben sind selbstverständlich aktive links und erlauben es, direkt und auch innerhalb des Formulars in die Bundesarchive zu schauen. Wo die entsprechenden Paragraphen sicher stehen.
Nein, Ich finde es muß immer einen Link geben, der mich verbindlich in ein Bundesarchiv führt, wo ich in lesbarer Form über meine Rechtslage informiert werde.
Nein, Ich finde es muß immer einen Link geben, der mich verbindlich in ein Bundesarchiv führt, wo ich in lesbarer Form über meine Rechtslage informiert werde.
Diese Meinung sei dir unbenommen, auch wenn ein Link zum Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger sicher zielführender wäre, aber das weißt du als fleißiger Leser von Gesetzen ja.
gesetzestexte sind allgemeinverständlich formuliert. .
Sorry, aber das kann auch nur jemand sagen, der sich noch nie näher mit unseren Steuergesetzen auseinandersetzen musste.
Die sind teilweise alles ander aber nicht verständlich geschrieben.
Das bin Ich eben nicht LOL. Von G. Hat auch geglaubt, man könne sich das Eimern lassen. Private info unverbindlich. Öffentliche info verbindlich.
Ich weiß zwar nicht, von welchen Eimern du redest, aber du hast anscheinend keinen Schimmer, wie Gesetze in D verkündet und veröffentlicht werden.
Maßgeblich für die Verkündung von (Bundes)Gesetzen ist das BGBl. Da steht dann, wenn ein neues Gesetz verkündet wurde, so z.B. das in diesem Fall für das VermBG 04.03.1994 BGBl I S. 406. Gesetze werden aber nicht selten geändert, da wird dann aber i.A. das Gesetz nicht komplett in der neuen Fassung wiedergegeben (neu verkündet), sondern es steht drin, das in § 12 hinter Satz 1 der neue Satz "Alle Vögel fliegen hoch" eingefügt wird und in Satz 4 das Wort "Rosebud" durch "Pumuckl" ersetzt wird.
Der korrekte Verweis auf das VermBG ist somit "neugefasst durch B. v. 04.03.1994 BGBl. I S. 406; zuletzt geändert durch Artikel 111 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626". Das BGBl ist unter https://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?...sanzeiger_BGBl. Das ist also alles, was du brauchst. VIEL SPASS!
Klassisch werden die jeweils aktuellen Fassungen durch Verlage veröffentlicht, der bekannteste dürfte C.H. Beck sein. Das sind aber private Verlage, also unverbindliche private Info.
Zusätzlich bietet z.B. das BMJ unter Gesetze im Internet komplette Fassungen von Gesetzen an. Ohne Zweifel eine öffentliche Info, aber ausdrücklich ohne Gewähr für die Richtigkeit, also nicht wirklich verbindlich. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass du dir anhand des natürlich allgemein verständlichen 5. VermBG die gewünschten Kenntnisse aneignen kannst.
Ich lese übrigens oft Gesetzestexte, da ich in der Tat wie du der Meinung bin, dass Darstellungen im Internet oft sehr ungenau sind. Ehrlich gesagt erweckst du für mich aber nicht den Eindruck, dass du viel von originalen Gesetzestexten hättest. Dein Kenntnisstand erscheint Lichtjahre von deinem Anspruch entfernt, du merkst es nur nicht und machst dich selbst zum Eimer.
Ich verstehe die Aufregung ja nicht, schließlich MÜSSEN alle Gesetze eingearbeitet sein und auch lesbar. Gerade für absolute Laien.
Aber danke für die ausfürliche Antwort.
Übrigens kann Ich das. Als Laie hilft es mir oftmals sehr, nur einmal die richtige Stelle gewiesen zu bekommen. So entfällt das zeitraubende Suchen.
Bsp: die wesentlichen Begriffe im Elster definiert verbindlich also ohne jede Deutung das EStG . Und zwar im 2. Satz. Diese Info zu erhalten, dauerte mehrere Tage. Stattdessen könnte das verbindlich oder nicht im Elster vermerkt werden. Und des gilt für sämtliche Fachtermini.
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