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    #16
    Für die Onlineversion erwartet man vielleicht ein bißchen mehr.
    Mag sein, aber mehr als die amtliche Anleitung wurde in der Vergangenheit nicht geboten und ich erwarte da auch keine Verbesserungen.

    Wer es komfortabler haben will, muss sich ein kommerzielles Steuerprogramm kaufen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Mag sein, aber mehr als die amtliche Anleitung wurde in der Vergangenheit nicht geboten und ich erwarte da auch keine Verbesserungen.
      Meines Erachtens ist das auch eher Feature als Bug. Wahrscheinlich wäre es rechtlich arg bedenklich, wenn Mein Elster Anleitungen und Hilfestellungen mit Verweisen bieten würde, die inhaltlich über die Anleitungen auf Papier hinaus gehen.

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        #18
        Ob es wirklich rechtlich bedenklich wäre, lasse ich mal dahingestellt. Man nimmt m. E. bei bestimmten Steuerarten schon immer Rücksicht

        auf die Zunft der Steuerberater und will denen auch keine Kunden wegnehmen, indem man jeden Sachverhalt bis ins Kleinste erklärt.

        Bei der jetzigen Grundsteuererklärung hat man z. B. sehr umfangreiche Anleitungen mit diversen Beispielen veröffentlicht und auch jede

        Menge PDF-Anleitungen für diverse Arten von Immobilien bis hin zum Dreiseitenhof ohne landwirtschaftliche Nutzung ins Netz gestellt.

        Bei ElsterFormular gab es durchaus auch zusätzliche Ausfüllhilfen wie die Lohnsteuerbescheinigung oder die Steuerbescheinigung für Kapitalerträge.

        Wenn man wollte, dürfte man m. E. schon mehr Hilfen anbieten, als das gegenwärtig der Fall ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Für mich ist das einerlei was früher war ...
          Die vorhandenen Hilfetexte lassen einfach die Informationen aus, die Ich zum Verständis brauche, und das sollte
          jeder auch ohne weitere Kosten selber verstehen können.

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            #20
            Und welche Infos brauchst Du konkret ? Und was hat Dir Dein Anlageberater im Rahmen des Verkaufsgesprächs zu dem Thema gesagt ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #21
              Zitat von D_hippy Beitrag anzeigen
              Die vorhandenen Hilfetexte lassen einfach die Informationen aus, die Ich zum Verständis brauche, und das sollte
              jeder auch ohne weitere Kosten selber verstehen können.
              Dann bräuchte es keine Steuerberater mehr oder schlaue Menschen die in ihren Kommentaren den Gesetztext in verständliches deutsch übersetzen :-)


              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #22
                Zum Beisporl so etwas: "Willkommen zum Steuerportal. Hier können Sie die aufgrund ££ soundso und oder auch nicht etc Abgaben vornehmen".
                Die Paragraphenangaben sind selbstverständlich aktive links und erlauben es, direkt und auch innerhalb des Formulars in die Bundesarchive zu schauen. Wo die entsprechenden Paragraphen sicher stehen.

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

                  Dann bräuchte es keine Steuerberater mehr

                  Die Bemerkung ist korrekt aber gesetzestexte sind allgemeinverständlich formuliert. Steuerberater braucht man nur, um Zeit zu sparen.

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von D_hippy Beitrag anzeigen
                    aber gesetzestexte sind allgemeinverständlich formuliert. Steuerberater braucht man nur, um Zeit zu sparen.
                    Für den, der es nicht schafft, die gesetzliche Grundlage der Arbeitnehmersparzulage zu finden, was per Suchmaschine wenige Sekunden dauert?

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                      #25
                      Nein, Ich finde es muß immer einen Link geben, der mich verbindlich in ein Bundesarchiv führt, wo ich in lesbarer Form über meine Rechtslage informiert werde.

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von D_hippy Beitrag anzeigen
                        Nein, Ich finde es muß immer einen Link geben, der mich verbindlich in ein Bundesarchiv führt, wo ich in lesbarer Form über meine Rechtslage informiert werde.
                        Diese Meinung sei dir unbenommen, auch wenn ein Link zum Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger sicher zielführender wäre, aber das weißt du als fleißiger Leser von Gesetzen ja.

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                          #27
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          du als fleißiger Leser von Gesetzen ..
                          Das bin Ich eben nicht LOL. Von G. Hat auch geglaubt, man könne sich das Eimern lassen. Private info unverbindlich. Öffentliche info verbindlich.

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                            #28
                            Zitat von D_hippy Beitrag anzeigen

                            gesetzestexte sind allgemeinverständlich formuliert. .
                            Sorry, aber das kann auch nur jemand sagen, der sich noch nie näher mit unseren Steuergesetzen auseinandersetzen musste.
                            Die sind teilweise alles ander aber nicht verständlich geschrieben.

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                              #29
                              Zitat von D_hippy Beitrag anzeigen
                              Das bin Ich eben nicht LOL. Von G. Hat auch geglaubt, man könne sich das Eimern lassen. Private info unverbindlich. Öffentliche info verbindlich.
                              Ich weiß zwar nicht, von welchen Eimern du redest, aber du hast anscheinend keinen Schimmer, wie Gesetze in D verkündet und veröffentlicht werden.

                              Maßgeblich für die Verkündung von (Bundes)Gesetzen ist das BGBl. Da steht dann, wenn ein neues Gesetz verkündet wurde, so z.B. das in diesem Fall für das VermBG 04.03.1994 BGBl I S. 406. Gesetze werden aber nicht selten geändert, da wird dann aber i.A. das Gesetz nicht komplett in der neuen Fassung wiedergegeben (neu verkündet), sondern es steht drin, das in § 12 hinter Satz 1 der neue Satz "Alle Vögel fliegen hoch" eingefügt wird und in Satz 4 das Wort "Rosebud" durch "Pumuckl" ersetzt wird.

                              Der korrekte Verweis auf das VermBG ist somit "neugefasst durch B. v. 04.03.1994 BGBl. I S. 406; zuletzt geändert durch Artikel 111 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626". Das BGBl ist unter https://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?...sanzeiger_BGBl. Das ist also alles, was du brauchst. VIEL SPASS!

                              Klassisch werden die jeweils aktuellen Fassungen durch Verlage veröffentlicht, der bekannteste dürfte C.H. Beck sein. Das sind aber private Verlage, also unverbindliche private Info.

                              Zusätzlich bietet z.B. das BMJ unter Gesetze im Internet komplette Fassungen von Gesetzen an. Ohne Zweifel eine öffentliche Info, aber ausdrücklich ohne Gewähr für die Richtigkeit, also nicht wirklich verbindlich. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass du dir anhand des natürlich allgemein verständlichen 5. VermBG die gewünschten Kenntnisse aneignen kannst.

                              Ich lese übrigens oft Gesetzestexte, da ich in der Tat wie du der Meinung bin, dass Darstellungen im Internet oft sehr ungenau sind. Ehrlich gesagt erweckst du für mich aber nicht den Eindruck, dass du viel von originalen Gesetzestexten hättest. Dein Kenntnisstand erscheint Lichtjahre von deinem Anspruch entfernt, du merkst es nur nicht und machst dich selbst zum Eimer.

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                                #30
                                Ich verstehe die Aufregung ja nicht, schließlich MÜSSEN alle Gesetze eingearbeitet sein und auch lesbar. Gerade für absolute Laien.
                                Aber danke für die ausfürliche Antwort.
                                Übrigens kann Ich das. Als Laie hilft es mir oftmals sehr, nur einmal die richtige Stelle gewiesen zu bekommen. So entfällt das zeitraubende Suchen.
                                Bsp: die wesentlichen Begriffe im Elster definiert verbindlich also ohne jede Deutung das EStG . Und zwar im 2. Satz. Diese Info zu erhalten, dauerte mehrere Tage. Stattdessen könnte das verbindlich oder nicht im Elster vermerkt werden. Und des gilt für sämtliche Fachtermini.

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