Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

nachträgliche Steuererklärung 2020

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    nachträgliche Steuererklärung 2020

    Hallo,
    ich weiss nicht, ob dieses Thema hier passt. Wenn nicht, dann bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.

    Nun zu meinem Thema bzw. meiner Frage:
    Ich habe für die Jahre 2020 (in Papierform) und 2021 (über Steuersoftware) die Steuererklärung mit Vermieteung und Verpachtung gemacht. Für 2020 hatte ich keine Sonderwerbungskosten angegeben, da ich keine Erfahrung dazu hatte (war auch meine erste Erklärung mit VuV). Da ich für 2021 erstmals die Sonderwerbungskosten erfolgreich (also auch vom FinAmt akzeptiert) eingetragen habe, stellt sich die Frage, ob ich sie für 2020 nachträglich beantragen kann.
    Wenn ja, wie geht das?
    MfG
    Rainer

    #2
    Die Frage hat nichts mit Elster zu tun. Natürlich kann man den Bescheid für 2020 noch anfechten, wenn die einmonatige Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist.

    Kommentar


      #3
      Hat man überhaupt keine Chance für die Anfechtung, wenn die einmonatige Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist, oder?

      Kommentar


        #4
        Zitat von puh50 Beitrag anzeigen
        Hat man überhaupt keine Chance für die Anfechtung, wenn die einmonatige Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist, oder?
        Im Gegenteil. Innerhalb des Monats kann man Rechtsbehelf einlegen und die Ausgaben nachträglich erklären.

        Aber danach sieht es sehr mau aus.

        Hat aber mit Elster nichts zu tun.

        Kommentar

        Lädt...
        X