Hallo,
ich weiss nicht, ob dieses Thema hier passt. Wenn nicht, dann bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.
Nun zu meinem Thema bzw. meiner Frage:
Ich habe für die Jahre 2020 (in Papierform) und 2021 (über Steuersoftware) die Steuererklärung mit Vermieteung und Verpachtung gemacht. Für 2020 hatte ich keine Sonderwerbungskosten angegeben, da ich keine Erfahrung dazu hatte (war auch meine erste Erklärung mit VuV). Da ich für 2021 erstmals die Sonderwerbungskosten erfolgreich (also auch vom FinAmt akzeptiert) eingetragen habe, stellt sich die Frage, ob ich sie für 2020 nachträglich beantragen kann.
Wenn ja, wie geht das?
MfG
Rainer
ich weiss nicht, ob dieses Thema hier passt. Wenn nicht, dann bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.
Nun zu meinem Thema bzw. meiner Frage:
Ich habe für die Jahre 2020 (in Papierform) und 2021 (über Steuersoftware) die Steuererklärung mit Vermieteung und Verpachtung gemacht. Für 2020 hatte ich keine Sonderwerbungskosten angegeben, da ich keine Erfahrung dazu hatte (war auch meine erste Erklärung mit VuV). Da ich für 2021 erstmals die Sonderwerbungskosten erfolgreich (also auch vom FinAmt akzeptiert) eingetragen habe, stellt sich die Frage, ob ich sie für 2020 nachträglich beantragen kann.
Wenn ja, wie geht das?
MfG
Rainer
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