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Todesfall: hinterlegte Bankverbindung aufgelöst/wie die neue Bankverbindung mitteilen

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    Todesfall: hinterlegte Bankverbindung aufgelöst/wie die neue Bankverbindung mitteilen

    Hallo,
    In diesem Forum bin ich neu und habe eine Anfrage: Als Erbin meiner Schwester mache ich Ihre Einkommensteuererklärung für 2021 (eine Fristverlängerung liegt vor) über die ELSTER online Formulare. Ihre Bankverbindung ist inzwischen aufgelöst. Welches ist der richtige Weg, dem Finanzamt meine Bankverbindung mitzuteilen?
    Die im Hilfetext aufgeführte Abtretungserklärung passt für mich vom Thema nicht. Geht es über das Änderungsformular für die Bankverbindung mit nachfolgender sonstiger Nachricht an das Finanzamt, in der ich dann den Sachverhalt erkläre und die entsprechenden Belege (z.B. Sterbeurkunde und Erbschein) anfüge? Lasse ich in der Steuerklärung die alte Bankverbindung stehen?
    Entsprechende Hinweise wären sehr schön. Vielen Dank dafür vorab!

    #2
    In der Ste9uererklärung wird doch die Bankverbindung angegeben!

    Mit Elster hat das jedenfalls nichts zu tun. Warum wurde denn das Konto schon aufgelöst, wenn da noch mindestens eine Steuererklärung abzugeben ist?

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      #3
      Der Punkt ist doch ein ganz Anderer: Du weißt dem Finanzamt nach, dass Du Alleinerbin bist und teilst dem Finanzamt dann Deine Bankverbindung mit. Solange das Finanzamt die Erbin nicht kennt, kann kein wirksamer Bescheid erlassen werden und die nachrangige Frage der Bankverbindung stellt sich erst gar nicht.

      Sollte es sich um eine Erbengemeinschaft handeln, gilt grundsätzlich das Gleiche. Dann braucht das Finanzamt aber das ganze mit Unterschrift der Miterben.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Warum wurde denn das Konto schon aufgelöst, wenn da noch mindestens eine Steuererklärung abzugeben ist?
        Sowas machen Banken gerne ganz automatisch, sobald sie vom Tod des Kontoinhabers erfahren (oder das Konto wird eingefroren, bis das Guthaben an den Erben ausgezahlt werden kann, so dass bis dahin weder Gut- noch Lastschriften gebucht werden können). Frag' nicht, was ich in solchen Fällen bei Banken schon alles erlebt habe...

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          #5
          Danke für die Aufklärung.

          Ich kenne das so dass Zahlungen vom Konto nicht mehr möglich sind, Zahlungen aufs Konto aber weiterhin. Recht umfangreich sind meine Erfahrungen diesbezüglich zugegebenermaßen nicht.

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            #6
            Meine Schwester starb im Mai 2021 und nach einem Jahr (Mai 2022) trat die Bank mit dem Wunsch an mich heran, das Konto aufzulösen. Da alle anderen Verbindlichkeiten bis dahin abgewickelt waren, habe ich dem zugestimmt.
            Leider helfen mir die Antworten, bei meiner Frage wie ich meine Bankverbindung mit Hilfe der verfügbaren Formulare im Elstersystem dem Finanzamt mitteile nicht weiter. Bin ich mit meinem Vorschlag richtig?

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              #7
              Wieso helfen sie nicht weiter ? Bist du Allein- oder Miterbin ? Siehe meinen Beitrag.

              Eine nicht mehr existente BV wird natürlich nicht in der Steuererklärung eingetragen, da soll doch nichts mehr hin. Ja, ansonsten macht Du das wie von Dior vorgeschlagen mit "sonstiger Nachricht", Sachverhaltsdarstellung und Erbschein. In die Steuererklärung kommt die BV von Dir oder des beauftragten Miterben rein.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Picard777 vielen Dank für die Erklärung und Hinweise. Ich bin Alleinerbin. Brauche ich das Formular für die Änderung der Bankverbindung auch noch oder reicht es, wenn ich im der Steuererklärung meine Bankverbindung angeben?

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                  #9
                  Das BV-Änderungsformular brauchst Du nicht.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Ich kenne das so dass Zahlungen vom Konto nicht mehr möglich sind, Zahlungen aufs Konto aber weiterhin. Recht umfangreich sind meine Erfahrungen diesbezüglich zugegebenermaßen nicht.
                    Als ich damals der Sparda-Bank gesagt habe, dass mein Vater gestorben ist, haben sie - ohne Rückfrage und/oder Frist - in dieser Sekunde das Gemeinschaftsgirokonto meiner Eltern komplett aufgelöst und das aktuelle Guthaben auf das (Allein-)Girokonto meiner Mutter übertragen (das natürlich eine andere Kontonummer hatte). Und ich hatte dann die ehrenvolle Aufgabe, alle "Gegner" (die auf das bisherige Konto überwiesen oder davon abgebucht haben) in Windeseile über die neue Kontonummer zu informieren. Und weil mit dem Tod eines Ehepartners auch noch der gemeinsame Freistellungsauftrag erloschen war und beim Kontoabschluss des parallelen - ebenso sofort aufgelösten - Tagesgeldkontos ein paar Euro Guthabenzinsen entstanden waren, hat meine Mutter dann auch noch real ein wenig Geld für KapESt/SolZ verloren (als Rentnerin hat sie keine Steuererklärung gemacht, und nur für die paar Euro Erstattung haben wir dann auch nicht damit angefangen). Grmpf.

                    Also - "Todesfälle und Bankkonten" ist ein Drama ohnegleichen...

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                      #11
                      Vielen Dank für die Hilfe.

                      L. E. Fant ​​​Zum Bankkonto: ganz ähnlich was es bei mir auch. Eingehende Zahlungen waren möglich, ausgehende nur, wenn es noch Arztrechnungen, laufende wiederkehrende Lastschriften oder Rechnungen in Zusammenhang mit der Beerdigung waren. Alles andere war gesperrt.

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                        #12
                        Also - "Todesfälle und Bankkonten" ist ein Drama ohnegleichen
                        Das kann ich jetzt nicht bestätigen. Wenn man das im Vorfeld umfassend regelt, läuft das recht reibungslos. Meine deutlich ältere

                        alleinstehende Schwester hatte mir bereits 2016 eine umfassende über die Tod hinaus gültige Vorsorgevollmacht erteilt, die wir

                        auch bei ihrer Hausbank hinterlegt haben. Als sie Ende 2019 pflegebedürftig wurde, habe ich mir den Onlinezugriff auf ihre Konten

                        freischalten lassen, um bei Bedarf selbst verfügen zu können, was ich nach dem Umzug meiner Schwester in eine Pflegeheim auch

                        machen musste. Nach ihrem Tod im Jahr 2021 bin ich mit der Bank so verblieben, dass das Konto weiter für Olineüberweisungen

                        freigeschaltet blieb, nur Barabhebungen am Geldautomaten wurden gesperrt. Damit habe ich das Konto bis heute als Nachlasskonto

                        problemlos fortführen können. Die Bank meiner Schwester hat ihren Sitz in einem 180 km von uns entfernten Ort. Da hinzufahren, nur

                        um Bankgeschäfte zu erledigen, wäre ein teures Vergnügen gewesen. Ende November werde ich das Konto jetzt auflösen..

                        Bei unseren Schwiegereltern war das mit einer meiner Frau erteilten Generalvollmacht vergleichbar geregelt. Da war es noch etwas

                        einfacher, weil das auch unsere Hausbank ist und die Bank ihren Sitz an unserem Wohnort hat. Das Konto meines Schwiegervaters

                        wird im Übrigen von seinen Erben bis heute als Konto der Erbengemeinschaft fortgeführt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ja, vermutlich hat sich die Sparda-Bank hier einfach nur blöd angestellt. Aber was hätte ich sonst machen sollen außer hingehen und sagen "mein Vater ist gestorben"? Die Schalterdame hat dann eben eine Sekunde später ohne Rückfrage das (Gemeinschafts-!)Konto einfach gelöscht. Meine Mutter hat ja noch gelebt und war (Mit-)Kontoinhaberin. Meiner Meinung nach hätte das Konto dann halt eine Zeitlang auf sie alleine weiterlaufen müssen.Aber da sie schon ein eigenes Konto hatte, hat die Sparda wohl keine zwei Konten für dieselbe Person erlaubt... warum auch immer. Jedenfalls wars f***ing ärgerlich.

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                            #14
                            Meine Mutter hat ja noch gelebt und war (Mit-)Kontoinhaberin. Meiner Meinung nach hätte das Konto dann halt eine Zeitlang auf sie alleine weiterlaufen müssen.
                            So kenne ich das bei Gemeinschaftskonten. Die Bank schreibt sie in der Regel auf den Namen des überlebenden Ehegatten um.

                            Dass sich die Banken du zum Teil anstellen, will ich ja nicht bestreiten. Meine Neffen wurden nach dem Tod meiner ältesten Schwester

                            auch bedrängt. das Konto ihrer Mutter frühestmöglich aufzulösen. Danach haben sie als Erbengemeinschaft ein neues Konto eingerichtet.

                            Alles überflüssig wie ein Kropf.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich denke, der HW auf die Vollmacht über den Tod hinaus, am besten noch auf dem Formular der Bank (die Vorsorgevollmachten werden ganz gerne von den Banken ohne Grund nicht akzeptiert) ist wichtig, das funktioniert gut: Die Bank zieht zwar die EC-Karte der Verstorbenen selbst am Kontoauszugsdrucker ein wie bei uns, das anschließende Ausstellen einer "eigenen" EC-Karte auf die Vollmachtsnehmerin war aber problemlos und wir konnten damit problemlos Alles per Onlinebanking machen, bis wir das Konto aufgelöst haben.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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