Hallo miteinander,
wir haben eine PV-Anlage auf unserem Dach, die am 31.08.2022 in Betrieb genommen wurde und Strom ins öffentliche Netz einspeist. Allerdings gilt die Anlage erst als fertiggestellt, wenn 2023 der Speicher installiert wird. Auch dann werden wir erst Vergütungen des Netzbetreibers erhalten (allerdings auch rückwirkend für den Zeitraum seit Einbau des Zweirichtungszählers). Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind auch bereits für das gesamte Jahr 2022 fällig, um die Vorsteuern aus den Anzahlungen zurückzufordern.
Mir stellt sich nun nur die Frage, ab wann ich mit der Abschreibung beginnen kann. Ich vermute, dass dies erst beginnt, wenn der Speicher montiert ist und somit die Anlage als "fertiggestellt" gilt. Ansonsten wäre es ja schwierig, mit welchem Betrag man bei der Abschreibung rechnet und was man nach Einbau des Speichers für einen Betrag zugrunde legt. Kann mir das jemand bestätigen bzw. widerlegen?
Ich freue mich auf Antworten.
Viele Grüße
Melanie
wir haben eine PV-Anlage auf unserem Dach, die am 31.08.2022 in Betrieb genommen wurde und Strom ins öffentliche Netz einspeist. Allerdings gilt die Anlage erst als fertiggestellt, wenn 2023 der Speicher installiert wird. Auch dann werden wir erst Vergütungen des Netzbetreibers erhalten (allerdings auch rückwirkend für den Zeitraum seit Einbau des Zweirichtungszählers). Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind auch bereits für das gesamte Jahr 2022 fällig, um die Vorsteuern aus den Anzahlungen zurückzufordern.
Mir stellt sich nun nur die Frage, ab wann ich mit der Abschreibung beginnen kann. Ich vermute, dass dies erst beginnt, wenn der Speicher montiert ist und somit die Anlage als "fertiggestellt" gilt. Ansonsten wäre es ja schwierig, mit welchem Betrag man bei der Abschreibung rechnet und was man nach Einbau des Speichers für einen Betrag zugrunde legt. Kann mir das jemand bestätigen bzw. widerlegen?
Ich freue mich auf Antworten.
Viele Grüße
Melanie
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