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PV-Anlage / Wann beginnt Abschreibung?

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    PV-Anlage / Wann beginnt Abschreibung?

    Hallo miteinander,

    wir haben eine PV-Anlage auf unserem Dach, die am 31.08.2022 in Betrieb genommen wurde und Strom ins öffentliche Netz einspeist. Allerdings gilt die Anlage erst als fertiggestellt, wenn 2023 der Speicher installiert wird. Auch dann werden wir erst Vergütungen des Netzbetreibers erhalten (allerdings auch rückwirkend für den Zeitraum seit Einbau des Zweirichtungszählers). Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind auch bereits für das gesamte Jahr 2022 fällig, um die Vorsteuern aus den Anzahlungen zurückzufordern.

    Mir stellt sich nun nur die Frage, ab wann ich mit der Abschreibung beginnen kann. Ich vermute, dass dies erst beginnt, wenn der Speicher montiert ist und somit die Anlage als "fertiggestellt" gilt. Ansonsten wäre es ja schwierig, mit welchem Betrag man bei der Abschreibung rechnet und was man nach Einbau des Speichers für einen Betrag zugrunde legt. Kann mir das jemand bestätigen bzw. widerlegen?

    Ich freue mich auf Antworten.

    Viele Grüße

    Melanie

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht. Deshalb nur ganz kurz.

    Wenn die Anlage seit Ende August 2022 Strom ins Netz einspeist, beginnt meines Erachtens auch die AfA im August 2022.

    Der Speicher ist offensichtlich für die Funktionsfähigkeit nicht notwendig. Zum momentanen Rechtsstand findest du alles in

    der nachstehend verlinkten Broschüre. Ab 2023 wird sich die ertragssteuerliche Behandlung kleinerer Anlagen voraussichtlich

    grundlegend ändern. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2021.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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