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Umsatzsteuervoranmeldung - Voranmeldungen auswerten

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    Umsatzsteuervoranmeldung - Voranmeldungen auswerten

    Guten Abend, ich führe seit Jahren meine USTVA über Elster aus. Wie bzw. wo kann ich rückwirkend für 1 Jahr sehen, wie hoch der Betrag in der Anmeldung zur ÜW oder Erstattung war. Ich habe zwar alle möglichen Protokolle für Versand sowie Bestätigung der Übermittlung, aber nirgendwo sehe ich den Betrag. Kann mir jemand dazu helfen? Vielen Dank!

    #2
    Du musst unter Übermittelte Formulare alle Übertragungsprotokolle downloaden und diese manuell auswerten.

    Mein ELSTER ersetzt kein Buchhaltungsprogramm. Wahrscheinlich geht es auch mit einer Finanzsoftware schneller.

    Bitte den Titel ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, alles was heruntergeladen werden kann, lade ich immer sofort runter. Da ich nur drei Mietzahlungen im Quartal habe als Privatperson, brauche ich keine separate Buchhaltungssoftware o.ä. Aber ich bin es aus meiner Arbeit gewöhnt, dass man irgendwo nachschauen kann, was man als Betrag angemeldet hat. Das finde ich schon seltsam. Leider lässt sich der Titel nicht mehr ändern. Im Text stand "Name" drin, das hat mich irritiert. sorry.

      VG

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        #4
        Leider lässt sich der Titel nicht mehr ändern. Im Text stand "Name" drin, das hat mich irritiert.
        Das irritiert viele Benutzer, da gebe ich dir recht. Ich habe den Titel geändert. Ich verstehe das eigentliche Problem nicht so ganz.

        Ich reiche im Moment keine Voranmeldungen ein, aber ich habe hier Übertragungsprotokolle aus dem Jahr 2019 auf dem Rechner,

        aus denen alle Zahlen ablesbar sind.

        Vorauszahlung.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Und genau das gibt keines der Dokumente aus. Danke fürs Ändern des Betreffs.
          VG Holzländerin

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