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Häusliches Arbeitszimmer seit Jahren genehmigt

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    Häusliches Arbeitszimmer seit Jahren genehmigt

    Hallo zusammen,

    ich arbeite ich als Dozent an der Hochschule, gebe dort Vorlesungen in Musikwissenschaften in verschiedenen Räumen und unterrichte das Fach Gesang in einem Raum, den ich mir mit einem anderen Dozenten hierzu teile. In diesem Raum steht ein Flügel. Kein Schreibtisch, kein PC etc.
    Meine gesamte Vor- und Nachbereitung erfolgt aus diesem Grunde zu Hause in meinem Arbeitszimmer. Dieses ist seit 20 Jahren genehmigt und somit gebe ich es jedes Jahr wieder in meiner EKST an. Bei der erstmaligen Beantragung vor vor 20 Jahren, habe ich Grundriss, Beschreibung meiner Tätigkeit und Notwendigkeit belegt, dass es nicht den Mittelpunkt der berufl. Tätigkeit darstellt, es aber benötigt wird, da an der Hochschule kein entsprechender ausgestatteter Arbeitsplatz für bestimmte Tätigkeiten, wie Vor/Nachbereitung besteht.
    An meiner inhaltliche Tätigkeit oder an der Räumlichkeit des häusl. Arbeitszimmer hat sich nichts verändert. Also wieder in der EKST 2022 das häusl. Arbeitszimmer eingetragen mit dem begrenzten Kostenabzug 1250,00 €.
    Jetzt bekomme ich von der Sachbearbeiterin einen Fragebogen betreff häusl. Arbeitszimmer in dem alles nochmals einzureichen ist Grundriss etc.. Ich frage mich, was das soll?

    #2
    Jetzt bekomme ich von der Sachbearbeiterin einen Fragebogen betreff häusl. Arbeitszimmer in dem alles nochmals einzureichen ist Grundriss etc.. Ich frage mich, was das soll?
    Die Frage werden wir hier im Anwenderforum nicht beantworten können. Da will jemand nach 20 Jahren überprüfen, ob alles noch so ist, wie bisher erklärt.

    Verboten ist das nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, keine Jahrzehntesteuer, daher wird darüber per Jahressteuerbescheid entschieden. Somit besteht keinerlei Bindung an die Anerkennung von Irgendetwas im Vorjahr unabhängig davon, ob es eine Gesetzesänderung gab oder nicht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Solche Fragen kommen auch bei anderen Themen immer wieder hoch
        Zum Beispiel freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe bei Nicht-Katalogberufen.

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