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Grundsätzliche Frage: Steuerklassen 4/4 + Faktor vs. höhere Steuererstattung

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    Grundsätzliche Frage: Steuerklassen 4/4 + Faktor vs. höhere Steuererstattung

    Hallo,

    da ich deutlich mehr als meine Ehefrau verdient habe, haben wir uns bei zwei Kindern für die Steuererklassenkombination 3/5 entschieden und erhielten jährlich die zuviel gezahlten Steuern bei der Steuererklärung zurück.

    Nunmehr verdient meineFrau etwas mehr, sodass sich 4/4 mit Faktor anbietet.

    Frage: Würde 4/4 mit Faktor nur den Vorteil haben, dass meine Frau monatlich mehr Nettoeinkommen (ich dementsprechend weniger "Netto") hätte und unsere Steuererstattung hierdurch geringer? Also im Endeffekt ein Nullsummenspiel, wenn man eine Steuererklärung abgibt und statt mehr "Netto" eine höhere Rückerstattung vorzieht?

    Danke vorab

    Schöne Grüße

    Ronny

    #2
    Hallo ronny1975,

    grundsätzlich ist die abgeführte Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die jeweilige festzusetzende Einkommensteuer.
    Das muss also jeder selbst entscheiden.
    So eine Faustregel besagt III/V lohnt sich wenn das Familieneinkommen sich ungefähr 60 zu 40 zusammensetzt.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Insgesamt ist das ein Nullsummenspiel, aber bei richtiger Wahl mit temporären Liquiditätsvorteilen. Wir haben immer 4/4 gewählt und uns über die hohe Erstattung gefreut. Da wir vorhandenes Geld zügig ausgeben, war das für uns die vorteilhaftere Wahl.

      Kommentar


        #4
        Danke für die schnellen Antworten

        Kommentar


          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          grundsätzlich ist die abgeführte Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die jeweilige festzusetzende Einkommensteuer.
          ...außer jemand wird arbeitslos. Da sich das Arbeitslosengeld nach dem letzten Nettolohn bemisst, ist das tatsächlich unterschiedlich hoch, je nachdem, in welcher Steuerklasse man vorher war.

          Kommentar


            #6
            Betrifft auch ggf. andere Lohnersatzleistungen, insbesondere Elterngeld, wobei die Steuerklassenänderung da gefühlt möglichst schon vor dem "Doing" (Zeugung) erfolgt sein sollte !
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Der Steuerklassenwechsel im Zusammenhang mit Elterngeldbezug wird bei der Stiftung Warentest ausführlich beschrieben:

              https://www.test.de/Steuerklasse-wec...eld-4577976-0/
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo ronny1975,

                grundsätzlich ist die abgeführte Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die jeweilige festzusetzende Einkommensteuer.
                Das muss also jeder selbst entscheiden.
                So eine Faustregel besagt III/V lohnt sich wenn das Familieneinkommen sich ungefähr 60 zu 40 zusammensetzt.

                Tschüß
                Es gibt jährlich ein Merkblatt für die Lohnsteuerklassenkombi, aktuell bisher "nur" für 2022: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3

                Für 2023 kann es das faktisch noch nicht geben, da die neuen Grundfreibeträge und Steuersätze ab 2023 gerade erst im Gesetzgebungsverfahren sind.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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