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Wo findet sich im Steuerbescheid die ETW-Abschreibung?

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    Wo findet sich im Steuerbescheid die ETW-Abschreibung?

    Meine Frau und ich haben just unseren Steuerbescheid für das Jahr 2021 erhalten. Steuerbescheide waren für uns bisher immer recht gut zu verstehen, weil außer einiger Gesundheitskosten, Spenden und Handwerkerleistungen hatten wir als Rentner nie etwas Komplizierteres anzugeben.

    Im Jahr 2021 nun war aber für die Monate Nov. und Dez. eine vermietete ETW hinzugekommen. Im Steuerbescheid ist auch recht gut erklärt wie es sich insgesamt mit der Abschreibung verhält, wie die Summe zusammengekommen ist, wie hoch der Abschreibungsbetrag für die zwei Monate in 2021 ist und wie hoch er für die Folgejahre sein wird. So weit, so gut.

    Wenn ich ich mir aber die Steuerabrechnung genau anschaue, dann finde ich die für das Jahr 2021 angegebene Abschreibung nicht unter den verrechneten Beträgen. Wo ist die hin? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Berücksichtigung einerseits zwar erläutert, andererseits aber vergessen wurde.

    Oder muss ich die Abschreibung 2021bei der nächsten Erklärung auf Seite 2 der Anlage V mit angeben? Und muss ich überhaupt Jahr für Jahr die einmal festgesetzten Abschreibungen angeben oder werden diese automatisch berücksichtigt?

    Vielen Dank für eine Erleuchtung!

    #2
    Wenn ich ich mir aber die Steuerabrechnung genau anschaue, dann finde ich die für das Jahr 2021 angegebene Abschreibung nicht unter den verrechneten Beträgen. Wo ist die hin?
    Die AfA mindert wie die weiteren Werbungskosten die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Man muss also den Betrag "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" nachrechnen.
    Und muss ich überhaupt Jahr für Jahr die einmal festgesetzten Abschreibungen angeben...
    Ja.

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      #3
      ... wie hoch der Abschreibungsbetrag für die zwei Monate in 2021 ist und wie hoch er für die Folgejahre sein wird. So weit, so gut.
      Ich habe mir bei einem Vermietungsobjekt, an dem meine Frau als Mitglied einer Erbengemeinschaft beteiligt ist, bereits 2016

      eine AfA-Tabelle in Excel erstellt, die den gesamten AfA-Verlauf für das Objekt enthält. Die Gebäude-AfA geht immerhin bis 2048

      und sollte schon deshalb auch für die nächste Generation dokumentiert werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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