Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderfreibeitrag Kindergeld Steuerbescheid Finanzamt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kinderfreibeitrag Kindergeld Steuerbescheid Finanzamt

    Hallo, Leute. Eine Sache habe ich nicht verstanden im meinem Steuerbescheid 2021.
    Kurz zur Info. Ich bin geschieden und habe 2 Kinder (3 und 4 J). Kinder leben bei der Mama und ich zahle regelmäßig Unterhalt.
    In meinem Steuerbescheid steht es:
    1. "für das erste Kind (18.08) habe ich Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1389 Euro (gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. "Für das zweite Kind (26.08) habe ich Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1389 Euro (gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt.
    Meine Frage ist, was ist das 1389 Euro? Das Kindergeld bekommt meine Ex-Frau.
    2."Für Ihre weiteren Kinder konnte ich die Freibeträge für Kinder nicht berücksichtigen. Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die notwendige steuerliche Freistellung des Existenzminimums für diese Kinder bereits durch den Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erreicht wurde." Der Kinderfreibetrag ist pro Kind 8388, warum wurde nur ein Kind berücksichtigt? Ich verstehe nicht.
    Vielen Dank für euere Hilfen

    #2
    Wenn der halbe Kindergeldanspruch ausreicht, um - bezogen auf den halben Kinderfreibetrag - die Freistellung von der Einkommensteuer

    zu bewirken, fällt die Günstigerprüfung negativ aus. Wegen des progressiven Steuertarifs erfolgt die Berechnung für jedes Kind einzeln.

    Dass die Mutter das Kindergeld erhält, spielt keine Rolle. Das wird nämlich bereits beim Unterhalt berücksichtigt.

    Die 1.389 € setzen sich wie folgt zusammen: 219,00 € Kindergeld * 12 Monate + 150,00 € Kinderbonus = 2.778,00 € jährlich / 2 = 1.389,00 €
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für deine klasse fachliche Erklärung.

      Kommentar

      Lädt...
      X