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Anlage R

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    Anlage R

    Mir ist bekannt, dass die Rente und vermutlich auch betriebliche Renten wie ZVK dem Finanzamt gemeldet werden.
    1. Muss man diese Dinge dann nicht mehr selbst melden?
    2. Habe in Anlage R meine Rente als "1.Rente" meine Wittwenrente als "2.Rente" und die ZVK Zuwendung als "3.Rente" angegeben. Führt das zu doppelter Berechnung?
    3. Was bedeutet die Angabe: " - ohne Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung" ?? was da am Anfang unter Anlage R steht.


    #2
    Wenn du Mein ELSTER oder ein Steuerprogramm verwendest, sind alle Renten zu erklären, da sonst die Steuerberechnung nicht stimmt.

    Die ZVK-Rente ist in der Anlage R -AV /bAV zu erklären, nicht in der Anlage R. Am einfachsten ist es, den Bescheinigungsabruf zu nutzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dankeschön für die Antwort, so schnell hatte ich gar nicht damit gerechnet.

      Bei mir geht es um SACHSEN (die berühmt, berüchtigen)
      • Ich habe verstanden:, ZVK eintragen war richtig, aber ich tat es am falschen Fleck. Das kann ich aber nicht mehr ändern oder ?? Ich habe schon alles gemeldet und bin über die horrente Steuernachforderung aus allen Wolken gefallen. 2021 ist mein erstes Rentenjahr und ich habe in dem Wahn gelebt, dass ich für das was ich an Rente erhalte nicht noch mal bezahlen muss. Die Rente ergibt sich ja aus meinem versteuerten Arbeitslohn.
      • Ich entnehme weiterhin aus der Antwort, Wittwenrente und Rente in Anlage 6 eintragen war richtig und ist zwingend erforderlich! (Entschuldigung ich bin ein "0 oder I" Mensch brauche eine Ja/Nein Antwort ,sonst grübel ich rum.)
      • Darf ich noch mal nach Punkt 3 fragen:
        3. Was bedeutet die Angabe: " - ohne Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung" ?? der Satz am Anfang unter Anlage R ???
      Vielen Dank und schön, dass es dieses Forum gibt.

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        #4
        Der Satz heißt, dass Betriebsrenten udn Riester-Renten in eine anderes Formular müssen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          In der Einzahlungsphase in die Rentenversicherung waren Deine Beiträge teilweise steuerlich abzugsfähig und die Arbeitgeberbeiträge waren steuerfrei. Außerdem ist in der ausgezahlten Rente letztlich auch ein Zinsanteil enthalten. Daher ist die (fast) vollständige Versteuerung der Rente korrekt.

          Wenn Du in der Steuererklärung Fehler hast, aber noch keinen Bescheid, dann reichst Du natürlich einfach eine korrigierte Steuererklärung ein. Hast Du den Bescheid schon, gibt es die einmonatige Einspruchsfrist.

          Mache doch den Bescheinigungsabruf, dann hast Du die anzusetzenden Beträge gleich an der richtigen Stelle.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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