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    PC steuerlich absetzen

    Hallo zusammen,

    soweit mir bekannt ist, ist es möglich einen PC in voller Höhe steuerlich ab zu setzen (ab 2021). Nun das möchte ich für dieses Steuerjahr in 2023 dann machen. Dabie nutze ich den PC zu 50%beruflich und zu 50% privat.

    Ich weis das dies in der Anlage N - Zeile 42 eingetragen wird. Nur ist mir nicht ganz klar welchen Betrag ich eingeben muss.

    Beispiel der PC hat mich 4000€ gekostet.
    Trage ich nun die vollen 4000€ ein und dahinter das ich ihn zu 50% beruflich nutze, oder nur 2000 € wegen der 50%?

    Vielen Dank vorab.

    Viele Grüße

    #2
    Dahinter? Welche Software verwendest Du denn?

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      #3
      Ich nutze elster. Mit dahinter meinter ich die selbe Zeile. Also z.B Computer 50% beeuflich

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        #4
        Zitat von Niduin Beitrag anzeigen
        Ich nutze elster
        Jaja,. schon klar, hier sind wir auch im Elster-Forum.

        Aber verwendest Du Mein Elster, oder eine Elster-Software wie z. B. Taxman, SteuerSparErklärung, WiSo etc.?

        In Mein Elster gibt es jedenfalls kein Feld, in dem man einen Prozentsatz angeben kann, der dann auf die Steuerberechnung angewendet wird.

        Und was heißt schon

        Zitat von Niduin Beitrag anzeigen
        Computer 50% beeuflich
        ?

        Heißt das dass man 50 % davon berechnen müsste? Nein! Das heißt dass der Computer zwei Mal so viel gekostet hat.

        Kommentar


          #5
          Entschuldige - ich verwende "Mein Elster".

          Ich beziehe mich auf die Aussage von Taxfix unter Nr. 6 - https://taxfix.de/ratgeber/steuern-s...uter-absetzen/

          Einfach in der Anlage N unter Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel den gekauften Computer und das dazugehörige Zubehör sowie dessen Kaufwert eintragen. Dabei empfiehlt es sich, den Anteil der beruflichen Nutzung mit in die Zeile einzutragen, in diesem Beispiel wäre das die jeweilige Nutzung in Prozent hinter „Computer“. So sparst du dir wahrscheinlich die Rückfragen vom Finanzamt.

          Das irritierte mich etwas, was mich zu der Frage veranlasste, ob ich nun die 4000€ oder 2000€ eintrage.
          Da wohl bis zu 50% von Finanzamt in der Regel anerkannt werden - darüber hinaus ist es vermutlich nachzuweisen. Bei mir treffen die 50% zu.

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            #6
            Da die Webanwendung in der Anlage N bekanntlich nicht Prozentrechnen kann, darfst du nur den beruflich genutzten Anteil geltend machen,

            das liegt doch auf der Hand. Man sieht das doch auch in der Steuerberechnung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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