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Witwe mit Kind - Person A oder B?

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    Witwe mit Kind - Person A oder B?

    Erstmals Witwe mit Kind - bin ich damit Person A oder Person B?
    Kann mir das jemand beantworten: Ist die Frau immer Person B - egal ob Alleinerziehend oder Witwe?
    Zuletzt geändert von Sibi; 16.12.2022, 11:51.

    #2
    Bei einer Erklärung für eine Einzelperson gibt es nur die steuerpflichtige Person. Alle Hinweise auf Ehemann und Ehefrau bzw. bei gleichgeschlechtlichen Ehen A und B betreffen ausdrücklich nur Zusammenveranlagung.

    Die Angaben zum Kind kommen in die Anlage Kind.

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      #3

      DANKE!
      Nachfrage zu: Die Angaben zum Kind kommen in die Anlage Kind.
      Meine Tochter bekommt Halbwaisenrente. Wo kann ich diese runter geladenen Datensätze zu der Kind-Rente und Kind-Versorgung einfügen?

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        #4
        Meine Tochter bekommt Halbwaisenrente. Wo kann ich diese runter geladenen Datensätze zu der Kind-Rente und Kind-Versorgung einfügen?
        Die Waisenrente des Kindes gehört nicht in deine Steuererklärung., allenfalls ein Zuschuss zur Krankenversicherung
        Zuletzt geändert von Charlie24; 16.12.2022, 12:55.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Waisenrente gehört in eine -eventuelle- Einkommensteuererklärung des Kindes. Du wirst doch nicht mit dem Kind zusammenveranlagt oder bist Du mit dem Kind auch noch verheiratet ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Die Waisenrente gehört in eine -eventuelle- Einkommensteuererklärung des Kindes. Du wirst doch nicht mit dem Kind zusammenveranlagt oder bist Du mit dem Kind auch noch verheiratet ?
            Das Kind ist jetzt 18 Jahre alt, erhält Versorgungsbezüge und Waisenrente. Macht sie dann eine komplett eigenständige Steuererklärung dafür? Wird diese als Personenprofil angelegt oder ist vollkommen unabhängig von meiner Erklärung?

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              #7
              Macht sie dann eine komplett eigenständige Steuererklärung dafür? Wird diese als Personenprofil angelegt oder ist vollkommen unabhängig von meiner Erklärung?
              Werden denn von den Versorgungsbezügen des Kindes Steuern einbehalten oder ist das Kind nach § 46 EStG bzw. nach § 56 EStDV

              zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ? Eine Steuererklärung des Kindes hat mit deiner Erklärung nichts zu tun. Du könntest sie

              über dein Konto einreichen, du könntest auch ein Profil für das Kind anlegen. Da das Kind bereits volljährig ist, könnte sich das Kind auch

              selbst bei Mein ELSTER registrieren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ob das Kind 18 Jahre alt ist oder nicht, ist irrelevant. Jede natürliche Person ist ab Geburt steuerpflichtig und kann Einkünfte beziehen, die es in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung zu erklären hätte. Dass das Kind unter 18 Jahren das nicht selbst tätigen kann, sondern die Eltern dies für das Kind erledigen und die Einkommensteuererklärung des Kindes für das Kind einreichen, ändert daran nichts.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Zitat von Sibi Beitrag anzeigen

                  Das Kind ist jetzt 18 Jahre alt, erhält Versorgungsbezüge und Waisenrente. Macht sie dann eine komplett eigenständige Steuererklärung dafür? Wird diese als Personenprofil angelegt oder ist vollkommen unabhängig von meiner Erklärung?
                  Wenn das Kind eine Steuererklärung erklären will (wozu es, da sie mutmaßlich keine Steuern bezahlt hat,die sie erstattet bekommen will, spontan keinen Grund sehe) oder muss (wenn die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Waisenrente über 9000+x € liegen würden, §56 EStDV), wäre es eine Steuererklärung für sie selbst als steuerpflichtige Person.

                  Komplett unabhängig davon ist, von wessen Elsterkonto aus die Erklärung übermittelt wird. Das darf gerne das der Mutter sein, die Mutter kann ein Profil für die Tochter anlegen, muss es aber nicht, aber es wäre die Steuererklärung des Kindes, nicht der Mutter. Und die Mutter wäre nach AO dazu verpflichtet, dass das Kind natürlich mit der Übermittlung vom Konto der Mutter aus einverstanden ist, dass die Datenübermittlerin die Person, für die sie übermittelt, identifiziert hat (was bei Mutter und Tochter eher selbstverständlich ist) und dieser die übermittelten Daten der steuerpflichtigen Person zur Verfügung stellt.

                  Aber solange es nicht bisher genannte Gründe gibt (z.B. dass die Tocher Kapitaleinkünfte hat, für die sie die Günstigerprüfung beantragen will), wird sie wohl eher keine Erklärung abgeben wollen.

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