Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wechsel zur 1-Prozent Methode innerhalb eines Wirtschaftsjahres

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wechsel zur 1-Prozent Methode innerhalb eines Wirtschaftsjahres

    Hallo, wir haben das Fahrzeug mitten im Jahr angeschafft. Die 1%-Methode soll von Juli-Dezember (6 Monate) angewendet werden. Vom Januar-Juni will ich die Pendlerpauschale für Fahrten zur 1. Betriebsstätte und die Km-Pauschale für die sonstigen Geschäftsfahrten anwenden. Kann ich die mtl. Privatnutzung des KFZ-Eigenanteils nun nur für 6 Monate ansetzen? Es gibt Massen an Beispielen im Netz, aber alle gehen von einer jährlichen Nutzung aus und ich habe kein einziges Beispiel für meine Frage gefunden. Die Wagen werden doch nicht alle am 1. Januar gekauft.

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charli24, ich sehe hier eine Menge Fragen zum Steuerrecht, die in diesem Forum alle beantwortet wurden und diesen Hinweis nicht bekamen. Gibt es denn hier ein Forum, wo derlei Fragen ggf. beantwortet werden? Ich finde mich da leider nicht zurecht. Danke!

      Kommentar


        #4
        ..und gleich noch eine Frage: Ich unterrichte in der Erwachsenenbildung und stelle Freiberuflern Elster Online vor. Leider habe ich keine Testversion gefunden, an der man, ohne gleich ein Konto zu eröffnen, mal z.B. eine Test EÜR erstellen kann. Ich mache das aktuell geschwärzten Screenshots meiner eigenen FiBu. Aber das ist nicht effektiv. Gibt es sowas?

        Kommentar


          #5
          Gibt es denn hier ein Forum, wo derlei Fragen ggf. beantwortet werden?
          Das gibt es nicht wirklich. Natürlich werden hier jede Menge steuerrechtliche Fragen gestellt und z. T auch beantwortet. Eigentlich

          ist aber Steuerberatung hier im Forum nicht erlaubt: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Gut für Deine 'Schüler' Elster Online heißt seit einigen Jahren Mein Elster.

            Nein, so eine Mein Elster-Version gibt es nicht. Man muss zwar keine echten Daten für die Steuererklärungen verwenden, sondern kann durchaus vollkommen fiktive Erklärungen erstellen. Die Steuernummer muss allerdings plausibel sein. Und es sollten natürlich keine Steuererklärungen einfach so zum ausprobieren gesendet werden.

            Womöglich ist das gleichzeitige Einloggen auf mehreren Computern mit dem gleichen Zertifikat nicht möglich. Idealerweise sollte vielleicht jeder Kursteilnehmer ein eigenes Zertifikat besitzen und verwenden.

            Kommentar


              #7
              Gibt es sowas?
              Es gibt keine Testversion. Es gibt zwar einige Videos und wohl auch einige Klickanleitungen, aber eine Demoversion von Mein ELSTER gibt es nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von Eichelhäher Beitrag anzeigen
                Hallo, wir haben das Fahrzeug mitten im Jahr angeschafft. Die 1%-Methode soll von Juli-Dezember (6 Monate) angewendet werden. Vom Januar-Juni will ich die Pendlerpauschale für Fahrten zur 1. Betriebsstätte und die Km-Pauschale für die sonstigen Geschäftsfahrten anwenden. Kann ich die mtl. Privatnutzung des KFZ-Eigenanteils nun nur für 6 Monate ansetzen?
                Erst mal sortieren:
                - die 1% Methode betrifft die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines PKWs der sich im Betriebsvermögen befindet. Daraus folgt die Kfz-Kosten werden vollständig als Betriebsausgaben erfasst.
                - die Pendlerpauschale betrifft den Abzug von Werbungskosten wenn du ein privates Fahrzeug benutzt. Hier erfolgt eine Nutzungseinlage in Höhe der als BA erfassten Kfz-Kosten/pendlerpauschale

                Wenn erst Mitte des Jahres ein PKW in BV eingelegt wurde, kann die 1% Methode natürlich auch nur für ein halbes Jahr angesetzt werden.
                Zu prüfen wäre aber zunächst, ob der PKW denn tatsächlich ins BV eingelegt werden kann (gewillkürtes BV bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50%) oder muss (betriebliche Nutzung über 50%). Bei gewillkürten BV wäre weiter zu überlegen, ob der PKW im BV überhaupt sinn macht.

                Alles weitere zu dem Thema verrät dir der Steuerberater deines Vertrauens.

                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar

                Lädt...
                X