Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

E-Bilanz in Elster - einfach oder aufwändig!?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Hallo BHS - Andrea!

    siehe hier:

    https://ebilanzplus.de/13-stellige-elster-steuernummer

    oder hier

    https://www.ueberbrueckungshilfe-unt...umrechner.html

    oder anderswo
    Zuletzt geändert von Uwe64; 14.09.2024, 19:50.

    Kommentar


      #17
      hallo u. guten Abend,

      vorweg vielen vielen Dank für eure vielen Beiträge zu- den Tools u. Softwarepaketen u auch den formalen Anforderungen an eine E-Bilanz.

      Also soweit ich das überschaue, muss man hier ein paar Dinge beachten. Nach einer ersten Recherche hab ich dazu also ein paar Fragen:

      ad 1 zur Minimalform der E-Bilanz:

      Da meine UG bisher nicht produktiv ist und kaum Geschäftsvorfälle hatte, stellt sich für mich die Frage: Wie genau sieht denn eine E-Bilanz aus - und sagen wir mal - wie in ihrer einfachsten Form? Reichen denn hier wirklich nur die paar Zahlen (Aktiva, Passiva, Bilanzsumme), oder gibt es darüber hinaus auch ggf. noch weitere Pflichtfelder, also solche, die immer ausgefüllt werden müssen?

      ad 2 Übermittlung der E-Bilanz:

      Also soweit ich das alles richtig sehe, habe ich verstanden, dass Elster selbst keine E-Bilanz erstellen kann, sondern halt im Grunde nur als Schnittstelle zur Übermittlung dient.bzgl. der Software guck ich mir Eure Tipps u. Hinweise einfach an. Wenn man ein Buchführungsprogramm nutzt dann sollte dies ja schon mal auch ein erster Schritt sein - und ich denke dass hier fast jedes gängige Programm vllt. auch in der Lage sein sollte, aus der Schlussbilanz eine E-Bilanz erstellen zu können...


      Freue mich, von Euch nochchmals zu hoeren.
      viele Grüße

      Kommentar


        #18
        Hallo apollodriver!

        Zuerst einmal sollten Sie sich überlegen, was Sie denn da überhaupt so "treiben" - was nur so nebenher läuft - seit 2022 ? - und doch nix Wesentliches eingebracht hat - ein "Haufen" Erklärungspflichten für "fast nix" ...

        wenn das nicht mehr wird - einfach beenden, das als Einzelunternehmer weiterführen, eine EÜR dafür abgeben, und gut is ...

        wenn's irgendein abzusicherndes Risiko gibt, mal überlegen, ob es hierfür eine entsprechende "(Bearbeitungsschadens-)Betriebs-Haftpflichtversicherung" gibt !

        weil: Wenn ich Auftraggeber für eine "risikobehaftete" Arbeit wäre, würde ich nie und nimmer einer "UG" den Auftrag erteilen - außer dessen Geschäftsführer legt mir eben genau die von mir genannte Versicherung vor!

        vielleicht wird's auch deshalb nix mit Ihrem Unternehmertun und gscheiten Gewinnen ...


        Kommentar


          #19
          Hallo und guten Abend,



          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
          Hallo apollodriver!

          Zuerst einmal sollten Sie sich überlegen, was Sie denn da überhaupt so "treiben" - was nur so nebenher läuft - seit 2022 ? - und doch nix Wesentliches eingebracht hat - ein "Haufen" Erklärungspflichten für "fast nix" ...wenn das nicht mehr wird - einfach beenden, das als Einzelunternehmer weiterführen, eine EÜR dafür abgeben, und gut is ...
          Danke für Ihre Tipps


          wenn's irgendein abzusicherndes Risiko gibt, mal überlegen, ob es hierfür eine entsprechende "(Bearbeitungsschadens-)Betriebs-Haftpflichtversicherung" gibt !
          weil: Wenn ich Auftraggeber für eine "risikobehaftete" Arbeit wäre, würde ich nie und nimmer einer "UG" den Auftrag erteilen - außer dessen Geschäftsführer legt mir eben genau die von mir genannte Versicherung vor!
          Ja - leuchtet ein.

          Danke nochmals für all die wohlmeinenden Tipps.

          Kommentar


            #20
            Zitat von apollodriver Beitrag anzeigen
            ad 1 zur Minimalform der E-Bilanz:
            Da meine UG bisher nicht produktiv ist und kaum Geschäftsvorfälle hatte, stellt sich für mich die Frage: Wie genau sieht denn eine E-Bilanz aus - und sagen wir mal - wie in ihrer einfachsten Form? Reichen denn hier wirklich nur die paar Zahlen (Aktiva, Passiva, Bilanzsumme), oder gibt es darüber hinaus auch ggf. noch weitere Pflichtfelder, also solche, die immer ausgefüllt werden müssen?
            Es gibt "Millionen" Pflichtfelder. Die gute Nachricht ist aber: Wo man "nichts zu melden" hat, braucht man auch nichts übermitteln. Bei einer UG bleibt also i.d.R. übrig: Stammkapital, evtl. Gewinn-/Verlustvortrag, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, evtl. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Das war die Passivseite; auf der Aktivseite i.d.R. etwas Anlagevermögen (Geschäftsausstattung oder so), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben.

            Und in der GuV muss man halt aufdröseln: Umsätze je nach USt-Satz, vor allem Sonstige Kosten: Miete, Reise, Versicherungen, Beratungskosten, Kommunikation, Energie, Sonstiges...

            Also wo man was zu melden hat, muss man schon genau angeben, was es ist. Dafür kann man andere Bereiche ggf. komplett weglassen (z.B. Finanzanlagen, wenn man nicht in Wertpapiere - oder andere Firmen - investiert hat).

            Kommentar

            Lädt...
            X