Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meines Verlustvortrages von 2018. Diesen hatte ich dieses Jahr abgegeben und in dem Bescheid werden keine Zinsen festgesetzt, es stand dort dass der Bescheid diesbezüglich vorläufig sei. Nun habe ich meinen Einkommenssteuerbescheid von 2019 erhalten, in dem der Verlustvortrag verrechnet wurde. Zinsen wurden nicht festgesetzt, weder auf den Verlust von 2018, noch den Bescheid von 2019. Es steht wieder, dass der Bescheid diesbezüglich vorläufig sei und die Zinsfestsetzung aktuell ausgesetzt sei, weil die technischen und organisatorischen Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Sobald sie vorliegen wird die Festsetzung der Zinsen nachgeholt. Für Verzinsungszeiträume bis 31.12.2018 ergehe die Festsetzung jedoch endgültig. Im beiliegenden Bescheid zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags werden Zinsen jedoch nicht erwähnt und er ist auch nicht mehr vorläufig.
Meine Fragen sind nun:
a) Gibt es keine Zinsen auf Verlustvorträge?
b) Versteh ich es richtig, dass ich keinen Einspruch einlegen muss wegen der fehlenden Zinsen, da der Bescheid von 2019 als vorläufig gilt?
c) Oder müsste ich Einspruch gegen die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags einreichen?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage bezüglich meines Verlustvortrages von 2018. Diesen hatte ich dieses Jahr abgegeben und in dem Bescheid werden keine Zinsen festgesetzt, es stand dort dass der Bescheid diesbezüglich vorläufig sei. Nun habe ich meinen Einkommenssteuerbescheid von 2019 erhalten, in dem der Verlustvortrag verrechnet wurde. Zinsen wurden nicht festgesetzt, weder auf den Verlust von 2018, noch den Bescheid von 2019. Es steht wieder, dass der Bescheid diesbezüglich vorläufig sei und die Zinsfestsetzung aktuell ausgesetzt sei, weil die technischen und organisatorischen Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Sobald sie vorliegen wird die Festsetzung der Zinsen nachgeholt. Für Verzinsungszeiträume bis 31.12.2018 ergehe die Festsetzung jedoch endgültig. Im beiliegenden Bescheid zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags werden Zinsen jedoch nicht erwähnt und er ist auch nicht mehr vorläufig.
Meine Fragen sind nun:
a) Gibt es keine Zinsen auf Verlustvorträge?
b) Versteh ich es richtig, dass ich keinen Einspruch einlegen muss wegen der fehlenden Zinsen, da der Bescheid von 2019 als vorläufig gilt?
c) Oder müsste ich Einspruch gegen die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags einreichen?
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