Hallo, ist es möglich, in die Formulare der über elster.de abgegebenen Steuererklärung später noch einmal reinzuschauen? Wir haben Post bekommen vom FA, und ich wollte gerne noch mal in die Formulare "Haushaltsnahe DL" reinschauen, finde aber leider keine Möglichkeit, diese Formulare aufzurufen. Es wird mir immer nur angezeigt, dass ich (theoretisch) noch Angaben nachtragen kann. Weiß jemand einen Rat?
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Du kannst einen neuen Entwurf starten, dabei wird dir die Übernahme der übermittelten Daten angeboten.
Du kannst aber unter Übermittelte Formulare mit einem Mausklick auf den Dateinamen links auch das Übertragungsprotokoll
öffnen, das enthält ebenfalls alle Einträge der Erklärung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von be.assmann Beitrag anzeigenBei einzelnen Angaben weicht das Übertragungsprotokoll nach meiner Erinnerung leider von dem real erstellten Steuerformular ab, z.B. bei der gewählten Übertragungsform des Steuerbescheids. Ich würde das als Softwarefehler betrachten.
in Mein Elster gibt es doch nur die authentifizierte Übermittlung.
Ich konnte keine Fehler in den Übertragungsprotokollen erkennen.
Tschüß
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenin Mein Elster gibt es doch nur die authentifizierte Übermittlung.
Ich konnte keine Fehler in den Übertragungsprotokollen erkennen.
Da steht bei der klassischen Form per Post im Protokoll nur die leere Überschrift. Das ist nicht neu, aber wen es stört, kann es ja gerne der Hotline berichten.
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Hotline hin oder her, es ist nicht ordnungsgemäß und auch ärgerlich. Ich kann z.B. nicht mal eben nachschauen, welche Übertagungsform ich bei einer Steuererklärung für eine Verwandte gewählt habe. Bei mir selbst weiß ich es meistens. Vielleicht versuche ich es ja mal gelegentlich bei der Hotline ... . Es gibt da eine Karrikatur mit einem Skelett mit Telefonhörer und viel Spinnweben. Der letzte Anruf zu Lebzeiten ging an die Hotline ...Gruß be.assmann
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Da dieser missverständliche Begriff Übertragungsform nochmals verwendet wird, ohne irgendwie zu erläutern, was damit gemeint sein soll, bleibt leider offen, ob meine Vermutung, dass es sich auf die Form der Bekanntgabe bezieht, korrekt ist.
Wie bereits gesagt, beim klassischen Weg steht da nichts, nur die leere Überschrift, ansonsten stünde dort, dass der Bescheid an eine andere Adresse gehen oder elektronisch bekanntgegeben werden soll. Letzteres steht bei Übermittlung für dritte meines Wissens eh nicht zur Verfügung.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass nach so langer Zeit im Forum hotline@elster.de bekannt ist.
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@multi: Sorry, mein letzer Beitrag sollte eigentlich eine Bestätung deiner Feststellungen sein, ist aber nicht gelungen. Ich meinte wirklich die "Form der Bekanntgabe des Steuerbescheids". Ich denke, dass der Sachverhalt damit erstmal geklärt ist.
Ansonsten dir und den anderen Diskussionsteilnehmern ein gutes neues Jahr!Gruß be.assmann
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