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Angefangene Grundsteuer-Erklärungen in Elster-Online verschwunden

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    Angefangene Grundsteuer-Erklärungen in Elster-Online verschwunden

    Hatte bei Elster-Online zwei Grundsteuer-Erklärungen angefangen. Jetzt sind sie weg.
    Wie finde ich sie wieder?

    Besten Dank
    Franz-Josef

    #2
    Hatte bei Elster-Online zwei Grundsteuer-Erklärungen angefangen. Jetzt sind sie weg.
    Entwürfe werden unter Meine Formulare > Entwürfe abgelegt, so man sie denn beim Verlassen gespeichert hat.

    Entwürfe werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht, man erhält allerdings 28 Tage vorher eine E-Mail, so dass

    genug Zeit ist, den Entwurf aufzurufen und erneut abzuspeichern, dann läuft die Frist wieder neu an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die rasche Antwort.

      Nein, unter 'Entwürfe' sind sie nicht.

      Es gab eine E-Mail zum erneut Abspeichern, und das hatte ich auch gemacht.

      Trotzdem sind sie weg ...

      Kommentar


        #4
        Trotzdem sind sie weg ...
        Das ist bei mir noch nie passiert und ich bekomme regelmäßig diese E-Mails, weil ich wegen des Forums hier jede Menge Entwürfe angelegt habe.

        Wenn die Entwürfe gelöscht wurden, musst du wieder von vorn anfangen, wiederherstellen geht nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Guten Abend Charlie24,

          Offenbar bist Du ein Glückspilz, Glückwunsch!

          Vielleicht könntest Du an die Elster-Entwickler weiterleiten:
          - 90 Tage bis zum automatischen Löschen sind viel zu kurz. Für eine Steuererklärung halte ich 12 Monate (und noch einige Monate Karenzzeit) für angemessen
          - Steuererklärungen sind mühsam und kompliziert genug: Da habe ich grade noch auf eine automatische Löschfunktion gewartet
          - Als Anregung: Der Aufwand um die automatische Löschfunktion zu implementieren, wäre nach meiner Einschätzung besser in eine vernünftige Implementierung der Grundsteuer-Dialoge geflossen
          - Mit Elster-Formular wäre mir das nicht passiert

          Nichtsdestotrotz, Du kannst ja nichts dafür, Danke für Deine raschen Antworten.

          Gruß Franz-Josef

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            #6
            - 90 Tage bis zum automatischen Löschen sind viel zu kurz.
            Vor ein paar Jahren ist die Speicherzeit bei den Einkommensteuererklärungen von 90 Tagen auf 270 Tage hochgesetzt worden.

            Warum das bis heute nicht bei allen Formularen erfolgt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Wir im Anwenderforum haben

            keinen direkten Kontakt zu den Entwicklern. Verbesserungsvorschläge muss ich an die ELSTER-Hotline herantragen,

            aber das kannst du auch selbst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              > aber das kannst du auch selbst

              Gewiß, könnte ich. Aber meine Einsatzbereitschaft als Dank für's Datenlöschen ist erschöpft.

              Auf jeden Fall: Danke für Deine raschen Antworten.

              Gruß Franz-Josef

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                #8
                Ich sitze nun an meiner 3. Grundsteuererklärung, weil die Entwürfe schon 2x verschwunden sind und ich glaube auch zu wissen, wie das passiert:
                Sobald man eine neue Erklärung anfängt, wie ich z.B. jeden Monat die Umsatzsteuererklärung - fliegt der alte Entwurf ohne Nachfrage und ohne Emailbenachrichtigung raus.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Marek75 Beitrag anzeigen
                  .....Sobald man eine neue Erklärung anfängt, wie ich z.B. jeden Monat die Umsatzsteuererklärung - fliegt der alte Entwurf ohne Nachfrage und ohne Emailbenachrichtigung raus.[/FONT]
                  Hallo Marek75,
                  wenn du eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung machst und als Entwurf gespeichert hast und übermittelst ist das ja logisch, dann ist dein Entwurf jetzt ein übermitteltes Formular.
                  Auch bei der Grundsteuererklärung bleiben Entwürfe jetzt 270 Tage gespeichert.
                  Wobei das jetzt nicht mehr relevant ist, wenn die Abgabefrist zum 31.01.2023 endet.

                  Tschüß

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                    #10
                    Und deswegen haben anfangs 90 Tage gereicht. Ab 01.07. waren die Erklärungen erst möglich, ursprünglich hätte alles bis 31.10. übermittelt sein müssen, das hätte in 99 % der Fälle gereicht.

                    Kommentar


                      #11
                      Leider nicht, der Entwurf der Grundsteuererklärung ist jedes Mal rausgeflogen, als ich eine Umsatzsteuererklärung gemacht habe.
                      Und umgekehrt auch. Gestern ist der Umsatzsteuerentwurf rausgeflogen als ich die 3. Grundsteuererklärung angefangen habe.
                      Als ob nur ein Entwurf gleichzeitig möglich ist….

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                        #12
                        Es darf immer nur ein Entwurf geöffnet sein. Den muss man speichern und verlassen, bevor man ein neues Formular startet.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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