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Keine Einkommensteuer für kleine Photovoltaik-Anlagen

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    Keine Einkommensteuer für kleine Photovoltaik-Anlagen

    Das neue Jahressteuergesetz 2022 macht‘s möglich. Bedeutet ganz klar, die EÜR entfällt, aber heißt das auch, dass die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb (Betrieb einer PV-Anlage) nicht mehr aufgeführt werden müssen? Ich frage deshalb, weil jeder Betrag der dort angegeben wird von der Krankenkasse als Einkommen gilt und damit beitragspflichtig wird. Deshalb noch einmal meine Frage, kann ich die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb in der ESt Erklärung ab 2022 weglassen?

    #2
    Deshalb noch einmal meine Frage, kann ich die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb in der ESt Erklärung ab 2022 weglassen?
    Wenn deine Photovoltaik den Bedingungen des § 3 Nr. 72 EStG entspricht und du sonst keine gewerblichen Einkünfte hast,

    entfällt ab 2022 die Anlage G ebenso wie die EÜR. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

    Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum, mit dem Forum hat das ja nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort. Die Anlage G entfällt, das heißt für mich, ich werde sie bei meiner ESt Erklärung 2022 nicht mehr berücksichtigen.

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        #4
        Jep. Ich würde aber -vielleicht jetzt schon per "sonstige Nachricht"- dem Finanzamt mitteilen, dass und warum Du die Voraussetzungen dafür erfüllst, damit das dort klar verhackstückt werden kann. Achtung: Bei der Umsatzsteuer hat sich erst einmal grundsätzlich nichts geändert, nur bei der Einkommensteuer. Ausnahme der Nullsteuersatz bei der Neuanschaffung, aber ich interpretiere Dich so, dass Du Bestandskunde bist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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